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Ständige Publikumskonferenz der ör Medien: "WDR untersagt Veröffentlichung

Begonnen von Uwe, 06. Dezember 2014, 17:18

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Uwe



WDR untersagt Veröffentlichung des Antwortschreibens

Liebe Mitglieder, Nutzer und interessierte Besucher,

zu unserer Programmbeschwerde vom 18. Oktober 2014 zur Sendung Mittagsmagazin - Ukraine lässt russischen Konvoi nicht passieren teilt der Intendant des WDR, Herr Buhrow zuständigkeitshalber mit, dass unserer Beschwerde aus einer Reihe von Gründen nicht abgeholfen werde.

Im gleichen Schreiben teilt er mit Verweis auf WDR-Gesetz § 10 (2) mit, dass eine Veröffentlichung dieses Antwortschreibens untersagt werde. (Gesetz im Anhang)

Eine Prüfung der entsprechenden Untersagung wird vorgenommen.

weiterlesen auf:

https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=30&t=173&p=1332#p1332
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Rochus

Zitat§ 10(2) Über Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen, der Jugendschutzbestimmungen (§ 6) oder der Werbevorschriften (§ 6a) behauptet wird, entscheidet die Intendantin oder der Intendant innerhalb eines Monats durch schriftlichen Bescheid. Wird der Programmbeschwerde nicht oder innerhalb der Frist nach Satz 1 nicht abgeholfen, so kann die Beschwerdeführerin oder der Be-schwerdeführer innerhalb eines weiteren Monats den Rundfunkrat anrufen. Im Be-schwerdebescheid hat die Intendantin oder der Intendant auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Programmbeschwerden nach Satz 1 sind nur innerhalb von drei Mo-naten nach Ausstrahlung der Sendung zulässig.

Ich kann da kein Verbot der Veröffentlichung erkennen! Ist eventuell der § falsch zitiert worden?
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Dark Fader

Zitat von: Rochus am 09. Dezember 2014, 15:27
Ich kann da kein Verbot der Veröffentlichung erkennen! Ist eventuell der § falsch zitiert worden?

Wie in allen bzw. vielen Verfahren.
Da wird von denen was behauptet, was nicht annähernd den Gesetzten entspricht.
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

20MillionenEuroTäglich

Sie finden schon einen Richter, der das irgendwie bestätigt/begründet.
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

lex

WDR Gesetz? Wer oder was ist das? Von wem verabschiedet?

Wenn ein Privatunternehmen sich einfach ein Gesetz machen lassen kann, wieso nicht auch wir?
AntiGEZ Gesetz. Inhalt könnte lauten, das jeder ein Recht darauf hat keine Zwangsgebühren für örR zu bezahlen.

dimon

WDR ist kein Unternehmen, sondern Anstalt des öffentlichen Rechts.

volkuhl

Zitat von: Rochus am 09. Dezember 2014, 15:27
Ich kann da kein Verbot der Veröffentlichung erkennen! Ist eventuell der § falsch zitiert worden?
So ging's mir auch und die Frage habe ich mir auch gestellt.
Weiter: ist eine Zugängigmachung für Vereinsmitglieder eine Veröffentlichung? Immerhin schreibt Maren Müller ja in ihrer Funktion als Vorsitzende des Vereins...
Ich denke ernsthaft über eine Mitgliedschaft nach.
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

Dark Fader

Zitat von: volkuhl am 10. Dezember 2014, 22:34
Zitat von: Rochus am 09. Dezember 2014, 15:27
Ich kann da kein Verbot der Veröffentlichung erkennen! Ist eventuell der § falsch zitiert worden?

Weiter: ist eine Zugängigmachung für Vereinsmitglieder eine Veröffentlichung? Immerhin schreibt Maren Müller ja in ihrer Funktion als Vorsitzende des Vereins...
Ich denke ernsthaft über eine Mitgliedschaft nach.

Ich auch..
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.