Person E hat gestern meinen ablehnenden Bescheid auf seinen Widerspruch erhalten und bereitet nun die Klage vor.
PersonX ist anhand dieser oben stehenden Angabe noch nicht klar, ob der Widerspruch auf einen richtigen Beitragsbescheid erfolgte, oder ehr auf ein sinnfreies Infoschreiben, oder auf einen Antrag auf Befreiung?
Deshalb, aussgehend von 01.01.2013 die möglichen Annahmen und Fragen
Person E war aus Sicht des BS bereits immer angemeldt wurde jedoch mit dem Status befreit geführt.
Hat zum Beispiel die Person E, eine "Zwangsanmeldung" oder nur eine Information zur Umstellung bekommen?
Falls Person E selbst keine Anmeldung getätig hat, und auch keine "Danke Briefe für Ihre Anmeldung" oder keine Bestättigung für eine "Anmeldung" gekommen seien, dann war Person E wahrscheinlich bereits angemeldet aber befreit.
Eine Klage kann an sich erst geführt werden, wenn es zumindest einen Bescheid gab und folgende Punkte 2 Fälle beachtet werden
Fall1 (Bundesland mit Widerspruchsverfahren)
, welchem widersprochen wurde und dieser
A mit ablehnendem Widerspruchsbescheid
B ohne Widerspruchsbescheid mit 3 Monaten Wartezeit
Fall2 (Bundesland ohne Widerspruchsverfahren)
A ohne Wartezeit
Ein Bescheid ist deutlich als solcher zu erkennen, an der Betreffzeile, sollte das Wort Bescheid enthalten, zudem einen Zeitraum, auf welche sich dieser bezieht, normalerweise eine Begründung (diese fehlt jedoch meist), zudem muss eine Rechtsbelehrung vorhanden sein (meist auf der Rückseite -> kleine Schrift und in Grau)
Sollten diese Voraussetzung bereits vorliegen,
könnte Person E im Widerspruch entsprechend das Kennzeichen RF mit festgemacht werden,
falls der Widerpsruch bereits durch oder nicht nötig ist dann in der Klage
Ein Widerspruchsbescheid ist deutlich an den Worten "Widerspruchsbescheid" und der Rechtsbelehrung mit angabe des Gerichts zu erkennen, diese Sachen stehen meist auf der Rückseite und dazu in grauer kleiner Schrift
Zudem besteht bis Ende 2014 die Möglichkeit sollten Angaben falsch sein, oder durch Richtigstellung es zu Einsparungen kommen diese zur Prüfung eingereicht werden -> in wie weit das jedoch auch auf die Kennzeichen RF sich bezieht bleibt PersonX unbekannt.
Interessant in der Geschichte wären zur Klärung der offenen Fragen die Punkte
Wie hat Person E z.B. erfahren, dass Sie Beiträge und wenn ja in welcher Höhe bezahlen soll?
Würde Person E, z.B. nur kurz die Betreffzeilen der Schreiben des BS/LRA und der durch Person E gesendeten Schreiben chronologisch auflisten würde das bereits weiterhelfen, die eigenliche Frage zu klären.