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Autor Thema: Gesetzesanpassung zu Gunsten der LRA (Vollstreckung M-V)  (Gelesen 1527 mal)

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Die Landesregierung M-V hat am 21.11.2014 den "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes" vorgelegt. Dieser enthält vor allem das Ansinnen, das bisherige Verbot der Wahlwerbung im privaten Rundfunk aufzuheben. Schon das ist bezeichnend für das Verhältnis Politik-Rundfunk.

Und ganz nebenbei flechtet man am Schluss eine Gesetzesänderung ein, die gar nichts mit dieser Frage zu tun hat. In Artikel 2 wird eine Änderung des § 111 VwVfG M-V vorgenommen. Bisherige Fassung:

§ 111 VwVfG M-V – Vollstreckung

Zitat
(4) Leistet die Vollstreckungsbehörde einer anderen Behörde Vollstreckungshilfe, hat die ersuchende Behörde, wenn sie nicht demselben Rechtsträger angehört wie die Vollstreckungsbehörde, der Vollstreckungsbehörde

1. je Ersuchen für dessen Erledigung einen Betrag zum Ausgleich des durch Vollstreckungskosten nicht gedeckten Vollstreckungsaufwandes und

2. die bei Vollstreckungsschuldnern nicht beigetriebenen Vollstreckungskosten

zu zahlen.
Dies gilt auch im Verhältnis von Vollstreckungsbehörden zu Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der mit hoheitlichen Befugnissen beliehenen Personen des Privatrechts, wenn die Vollstreckungsbehörde für diese vollstreckt.


Das soll nun wie folgt geändert werden:

Zitat
In § 111 Absatz 4 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2014 (GVOBl. M-V Seite 476), wird nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt:
Satz 1 Nummer 2 gilt nicht im Verhältnis von Vollstreckungsbehörden zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten."
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/KVD06-3486.pdf


Die Landesregierung strebt also an, alleine den - ja so arg unterfinanzierten - ÖRR von nicht beigetriebenen Vollstreckungskosten zu befreien. Die zuständige Politik organisiert also bewusst den Verzicht auf Einnahmen zu Gunsten der öffentlichen Hand.

Für mich ein weiterer, wenn auch kleiner, Beleg für die Filzokratie von Politik und ÖRR. Solche Vorgänge sollten wir immer und immer wieder an die Öffentlichkeit zerren.


PS: Könnte durchaus ein Hinweis darauf sein, dass es mit der Beitreibung von Forderungen im Verwaltungszwangsverfahren doch nicht so rund läuft wie gedacht.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

P
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In der alten Fassung würde die jeweilige Stadtkasse bei der zu erwartenden Zahl von Versuchen ja eine Menge Kohle von den Rundfunkanstalten bekommen, im Umkehrschluss würde das bedeuten gibt es Geld wird auch gut mitgearbeitet -> aber warum sollte denn, wenn es nicht als Arbeit bringt nach der neuen Regelung mitgearbeitet werden ... naja ... auch könnte die Änderung dazu führen dass wesentlich mehr Versuche zur Vollstreckung gebracht werden sollen, als bisher komuniziert ... die Sichtweise auf den Sternartikel mit den Zahlen von 60000 pro Monat erscheint da gerade lächerlich klein zudem was da kommen mag, wenn für die Landesrundfunkanstalten diese Einreichungen nicht mehr mit Kosten verbunden sind.

Das ist nicht nur Filz, sondern das ist Schädigung der Leistungsfähigkeit einer jeden Stadt.

Wissen die eigentlich woüber die da so abstimmen, oder kommen die kurz vor knapp und heben oder senken die Hand?


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