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Autor Thema: Schulden trotz Befreiung  (Gelesen 3686 mal)

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Schulden trotz Befreiung
Autor: 08. Dezember 2014, 14:23
Hallo Forum

Ich möchte meine Geschichte so kurz wie möglich halten.

Schon vor dem 1. Januar 2013 ist Person A einer Beschäftigung mit Aufstockung (Ergänzendes ALG II) nachgegangen. Person A hat den Befreiungsbescheid schön brav abgeschickt. Die GEZ hat sie auch in Ruhe gelassen bis jetzt. Seit dem 1. Juli 2014 ist sie Arbeitslos geworden. Person A hat sich Arbeitslos gemeldet. Leider brauchte die Abteilung Leistung nunmehr 5 Monate um es zu bewilligen.
Das ist alles nicht schlimm, aber der Knülller ist: Die GEZ will über 400 € von Person A inkl. Mahngebühren. Person A versteht nicht ganz warum. Nun wollen sie ihr einen Vollstreckungbeamten ins Haus schicken.

Könnt ihr Person A ein paar Tipps geben. Das JC brauch noch bis sie den H4 zugeschickt bekomme, aber die GEZ macht mächtig druck.

Danke


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Re: Schulden trotz Befreiung
#1: 08. Dezember 2014, 16:27
kurz ist nicht immer hilfreich, weil dann zuviele Fragen offen bleiben, also

Zitat
Befreiungsbescheid
hoffentlich wurde durch die Person A kein Original, sondern eine Kopie zum BS gesendet,

Hat der BS es vielleicht nicht geprüft oder eine Antwort dazu gesendet?
-> Nein , könnte die Post zum BS vielleicht nicht angekommen sein, welche Versandart würde von einer Person A gewählt werden bei solchen Nachweisen?

-> Ja, es würde eine Antwort geben, wie würde diese aussehen?

--> Bevor Mahnungen kommen, kommt doch wahrscheinlich ein Bescheid, hat die Person A vielleicht keine Bescheide erhalten?

Bevor in dieser virtuellen Geschichte Antworten möglich werden, müssen noch ein paar Gedanken dazu mitgeteilt werden.

Person A, könnte mit dem BS klären, was es mit der Mahnung auf sich hat und auf was sich diese bezieht, und wie es zu dem Betrag von 400 gekommen sein könnte.


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Re: Schulden trotz Befreiung
#2: 08. Dezember 2014, 16:51
Das selbe Problem hatte 'mein Kumpel' auch mal vor ein paar Jahren, damals halt noch GEZ.
Befreiungsanträge für einen Zeitraum vom über einem Jahr seien angeblich nicht eingegangen.
Widersprüche (incl. ausführlichen Erklärungen) wurden stets negativ beantwortet.
Vollstreckungsversuch mit GV etc., volles Programm halt.
Erst durch Einschaltung eines Anwaltes hat die GEZ plötzlich ALLE Befr.-Anträge wieder gefunden.
Auf den Kosten ist mein Kumpel natürlich sitzen geblieben. >:(


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Re: Schulden trotz Befreiung
#3: 08. Dezember 2014, 19:10
PersonA hat den BS leider nicht als Einschreiben abgeschickt. Einfach in den Briefkasten und fertig. Rückblickend sicherlich naiv.

PersonA befürchtet schon schlimmes. Also Anwalt, Gericht und volles Programm.


Zitat
Befreiungsbescheid
hoffentlich wurde durch die Person A kein Original, sondern eine Kopie zum BS gesendet,

Hat der BS es vielleicht nicht geprüft oder eine Antwort dazu gesendet?
-> Nein , könnte die Post zum BS vielleicht nicht angekommen sein, welche Versandart würde von einer Person A gewählt werden bei solchen Nachweisen?

normal per Post, orginal

-> Ja, es würde eine Antwort geben, wie würde diese aussehen?

--> Bevor Mahnungen kommen, kommt doch wahrscheinlich ein Bescheid, hat die Person A vielleicht keine Bescheide erhalten?

es kamen ab sep 2014 nur Mahnungen über 400€, heute der Brief mit Androhung von Vollstreckung, JC (Abteilung Leistung brauchen noch Zeit zur Bearbeitung der Unterlagen)


Bevor in dieser virtuellen Geschichte Antworten möglich werden, müssen noch ein paar Gedanken dazu mitgeteilt werden.

Person A, könnte mit dem BS klären, was es mit der Mahnung auf sich hat und auf was sich diese bezieht, und wie es zu dem Betrag von 400 gekommen sein könnte.

Vermutung: GEZ behauptet mal, dass kein BS vorliegt und die Gebühren ab Januar2013/12 rückwirkend in anspruch nimmt; haben sich nie gemeldet in der Zeit erst ab Sep2013


Vermutung:
Die GEZ kann die BS nicht finden und wälzt den "Schaden" auf PersonA ab. Weil er ja Arbeit hatte (trotz Aufstockung) und nun Umgezogen ist.

PersonA kann alles nachweisen. Tätigkeit als gerinfügig Beschäftigter+Aufstockung. Aber ob Gericht resp. GEZ das anerkennt? Rückwirkend :-\


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Re: Schulden trotz Befreiung
#4: 08. Dezember 2014, 19:18
Normalerweise kommt vom BS bzw. früher GEZ ein Bescheid über die Befreiung, nachdem man ihnen den Wisch vom Jobcenter hingeschickt hat.


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Re: Schulden trotz Befreiung
#5: 08. Dezember 2014, 19:48
PersonX vermutet, Befreiung wurde beim BS versiebt oder nicht richtig zugeordenet (Zahlendreher) oder auf dem Postweg verloren gegangen, wenn die Befreiung nicht als Original markiert war wurde diese zudem auch physikalisch vernichtet, davor aber möglicherweise noch digitalisiert.

Bis 31.12.2014 besteht rückwirkend die Möglichkeit alles zu befreien. PersonA tut gut daran, beim Amt eine "Zweitausfertigung" der Befreiung schon mal zu holen, weil das ursprüngliche Schreiben
A) auf dem Postweg
oder
B) beim BS
verloren gegangen ist, so zumindest die Vermutung von Person A gegenüber dem Jobcenter.

Zusätzlich ein Schreiben erstellen, mit der Angabe, dass dem BS bereits am xx.xx.xxxx eine Befreiung angezeigt wurde und nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Im gleichen Brief fragen auf welcher Grundlagen die Mahnung bestehen und dass nicht verstanden wird, wie Mahnungen trotz angezeigter Befreiung entstehen können, dazu noch ohne vorhergehende Briefwechsel.

Falls (so schnell geht es normalerweise ja nicht) ein GV sich meldet und das Geld einsammeln möchte bevor Person A das mit dem BS geklärt hat, kann Person A hoffentlich die Kopie vom Amt wegen der Befreiungsvoraussetzung vorweisen und erklären, dass das Orginal wahrscheinlich beim BS nicht richtig bearbeitet oder auf dem ersten Postweg verloren wurde, und Person A auch nicht verstanden hat, warum eine Mahnung ohne vorhergehende Briefe gekommen ist und bereits eine Klärung mit dem BS bezüglich des Verbleibs der ersten Befreiung aufgenommen hat und deshalb entsprechend mehr Zeit benötigt. Der GV wird das entsprechend nach Sichtung der Akten wahrscheinlich erkennen können, wenn nicht bliebe dann nur der Rechtsweg über Vollstreckungserinnerung etc. PersonX denkt soweit müsste es aber nicht kommen.


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Re: Schulden trotz Befreiung
#6: 08. Dezember 2014, 19:49
Normalerweise kommt vom BS bzw. früher GEZ ein Bescheid über die Befreiung, nachdem man ihnen den Wisch vom Jobcenter hingeschickt hat.
Tjo, wenn die Antragsteller wüssten dass es dafür eine Rückmeldung gibt, dann könnten die auch nachhacken, wenn sowas nicht nach angemssener Bearbeitungszeit kommt. Aber wer da neu ist ......

Aber es geht noch schlimmer (noch'n anderer Kumpel): trotz Befreiungsbestätigungen wurden fleissig Beiträge und Vollstreckung angemahnt. Trotz Einsendung der kopierten Bestätigungen haben die Schussel vom BS ihre Fehler weder korrigiert noch eingestanden ...->Anwalt
....man könnte drüber lachen, wenns nicht so traurig und ärgerlich wäre.


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Re: Schulden trotz Befreiung
#7: 08. Dezember 2014, 19:52
kann ja auch sein, das der Brief mit der Befreiung noch nicht bearbeitet wurde, weil irgendwo hintergefallen


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Re: Schulden trotz Befreiung
#8: 08. Dezember 2014, 20:05
Der Schrieb vom Jobcenter alleine reicht ohnehin nicht. Man muß noch den unterschriebenen Befreiungsantrag dazu packen. Den Befreiungsantrag kann man beim BS online ausfüllen, runterladen, ausdrucken, unterschreiben und gemeinsam mit dem Wisch vom Jobcenter hinschicken.


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