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Autor Thema: Ständige Publikumskonferenz > Programmbeschwerden als Klagebegründung?  (Gelesen 3032 mal)

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px3

  • Beiträge: 113
Hallo zusammen,

da ich neu hier bin, würde ich gerne eine theoretische Diskussion über diese Seite starten wollen:
https://publikumskonferenz.de/forum/viewforum.php?f=30

Wenn theoretisch Herr A eine Klage anstreben würde, um vor Gericht u.A. darzustellen dass die ÖR nicht neutral, entgegen Ihrer Verpflichtung, berichten, sollte Herr A dann auch sämtliche Programmbeschwerden dieser Seite der Klage anhängen ?

Vielen Dank für Meinungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2015, 16:03 von Bürger«

  • Beiträge: 3.239
Die falsche Berichterstattung seitens örR hat System, der Nachweis ist schwierig, aber als einer von vielen Aspekten gehört so etwas in die Klage. Das Vertrauen in örR ist verschwunden, wer will denn noch für Meinungsmanipulation und Propaganda bezahlen? Wenn die uns zwingen wollen, dann müssen die Beweise vorlegen,  dass die korrekt berichten.


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px3

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Herr A würde das Ganze in Kombination mit diesem LEAK aufführen wollen:

Heise/ Telepolis, 18.09.2014
Ukraine-Konflikt: ARD-Programmbeirat bestätigt Publikumskritik
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42784/1.html

Denn es ist seiner Meinung nach schon einmal mehr als kritisch zu betrachten, dass es KEINE Protokolle des Programmbeirates gibt.


EDIT: das Protokoll Nummer 582 ist nirgendwo auf den entsprechenden Seiten des ÖRR zu finden.
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42784/42784_1.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2015, 16:25 von Bürger«

 
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