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Autor Thema: Zwangsvollstreckung Verdienst unter Freigrenze  (Gelesen 1288 mal)

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  • Beiträge: 1
Zwangsvollstreckung Verdienst unter Freigrenze
Autor: 29. November 2014, 08:31
Hallo Mitstreiter  Person A ist verschuldet (21 Gläubiger). Rundfunkbeitrag wird nicht gezahlt. Widersprüche gegen jeden Bescheid gemacht. Person A  fragt sich wie wollen die an Geld bei ihr kommen? Die können gerne Person A´s Bude anschauen und werden
da nichts pfändbares finden. Die Vermögensauskunft hat Person A schon acht mal gemacht und wird sie auch noch öfters machen.
So sollen Sie gerne pfänden. Gruß Nichtzahler Tom.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2014, 10:18 von Tracker«

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  • Beiträge: 516
Wenn A sicher ist, dass sich im ganzen Leben nichts mehr an seinen Vermögensverhältnissen ändern wird, kann ihm der Beitrag in der Tat egal sein.

Wenn er jedoch irgendwann mal von seinen Schulden runterkommen (z.B. durch Privatinsolvenz) und ordentliches Geld verdienen will, sieht das anders aus.


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  • Beiträge: 110
"A" kann sich unter diesen Voraussetzungen doch auch befreien lassen!
Dann hört zumindest dieser "Schreibkram" auf und man kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.


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