...Rundfunkbeitrag für Haustiere...
Gehört schließlich zur Grundversorgung!
Haustiergrundversorgung?
Um Himmels Willen! Bring die Anstalten bitte nicht noch auf solche Ideen...
Ich sehe mich schon als Interessenvertreter für meine Schnucki
vor einem von diesen verrückten Verwaltungsrichtern stehen:
"...es ist egal, ob Ihre Hauskatze lieber Mäuse jagt und schläft!
Befreit sind durch den 1. Haustierrundrunkstaatsvertag nur Tiere in Heimen und Freiläufer.
Die bloße Möglichkeit Ihreres Haustieres,
das öffentliche-rechtliche "Cat & Dog TV" zu nutzen,
verpflichtet Sie zur Zahlung Haustierrundfunkbeitrages!..."
Markus
Das hört sich zwar toll an, ist aber völliger Quatsch. Die Haustierrundfunkbeitragspflicht beginnt nach dem 1. HRBStV natürlich nicht mit der Möglichkeit des Haustieres "Cat & Dog TV" zu nutzen. Hier hat der Gesetzgeber von seiner Möglichkeit zu typisieren und zu pauschalisieren Gebrauch gemacht. Die Beitragspflicht ist verknüpft mit dem Innehaben einer Wohnung oder eines Stalls, hierunter versteht man alles was zur Tierhaltung geeignet ist oder tatsächlich dafür verwendet wird, insbesondere auch alle Gebäude, Garten, Wiesen und Ackerland, alle Balkone oder Terassen sowie alle geschlossenen Fahrzeuge und deren Anhänger. Die reine Möglichkeit der Tierhaltung stellt schon den individualisierten Vorteil dar, für den der Beitrag geschuldet ist.
Für reine Vogelfutterhäuschen, die üblicherweise von den Tieren nur zur Nahrungsaufnahme genutzt werden, fällt nur der ermäßigte Drittelbeitrag an. Auch Tierhaarallergiker, die aufgrund Ihrer Allergie keine Tiere halten können, zahlen nur den ermäßigten Beitrag.
Ansonsten gilt auch hier: Ein Wald-ein Beitrag.