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Autor Thema: Aussetzung der Eintragungsanordnung durch das AG Bayreuth - Threaderöffnung  (Gelesen 2171 mal)

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  • Beiträge: 3
Hallo in die Runde,

ich möchte den Thread von "leonardodavinci" zum Thema "Facebook Erfolge gegen den BS" gerne als Quelle nutzen, um diesen speziellen Fall des AG Bayreuth hier ins Detail zu konvertieren.
Es liegen neue, meines Erachtens bisher nicht vorhandene Methoden der "GEZ" vor.
Zu der "Aussetzung der Eintragungsanordnung durch das AG Bayreuth" hat die "GEZ" nun Stellung bezogen und Ihrerseits darum gebeten der Erinnerung seitens des so genannten Beitragsschuldners nicht statt zu geben und die Vollstreckung fortzusetzen, wohl gemerkt auf 12 Seiten.
Anbei nun der Schriftverkehr seitens der GEZ:














Auf in den Kampf!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2014, 22:46 von r00t«

  • Beiträge: 285
Man könnte jedem der Punkte begründet widersprechen, ich habe das in einem vergleichbaren Fall in BW gemacht.

Die freche Behauptung, die Auffassung des LG Tübingen sei eine absolute Einzelmeinung, ist schlicht unwahr. Mir sind eine Reihe von Fällen bekannt, in denen sich das jeweilige Vollstreckungsgericht dieser Meinung angeschlossen hat (neben Bayreuth u. a. AG Offenburg, AG Karlsruhe, LG Karlsruhe). Bei vielen weiteren AGs zeichnet sich dasselbe ab.

Dass die Gläubigerbezeichnung selbst von der zuständigen LRA (SWR) als falsch angesehen wurde, ist den Herrschaften ganz offenbar unbekannt, siehe Facebookerfolge-Thread Nr. 8. Der Bitte, das Rubrum zu berichtigen, ist das jeweilige Vollstreckungsgericht nicht nachgekommen.

Ebenso irreführend ist der Bezug auf das LG Detmold, siehe Thread zur Erwiderung des SWR/BS auf Tübingen.

Der hier vorgelegte Schriebs kann selbst schon nicht als verfahrensgemäße Erwiderung der Gegenseite aufgefasst werden, da er schon wieder Beitragsservice und LRA konfundiert.

Den Gesellen scheint das Darmende mächtig auf Grundeis zu gehen, da sie wortgewaltig und polemisch versuchen, die begründete Gegenposition in Zweifel zu ziehen. Eine Genugtuung zu lesen, dass "angesichts der Vielzahl an Vorgängen im Massenverfahren zur Beitreibung von rückständigen Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträgen ... nicht sämtliche Vorgänge bis zur Entscheidung ruhend gestellt werden" können. Hat da jemand mächtig Beitragsflattern?

Im Übrigen gebe ich zu Protokoll, dass die Winkeladvokaten, die hinter dieser Sache sitzen und mit aller Macht erreichen wollen, dass auch noch dem Ärmsten der Armen möglichst weggepfändet, mindestens aber sein wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben durch Schuldnerverzeichniseinträge, Vermögensauskünfte u. dgl. kaputt gemacht wird, zum Verabscheuungswürdigsten gehören, das ich kenne.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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  • Beiträge: 118
"Da dem Beschluss zahlreiche Rechtsirrtümer zu Grunde liegen, wird er ganz sicher aufgehoben werden"
Frecher geht es nicht mehr?

Sie werfen den Richtern in vielen Fällen Rechtsbeugung vor.  Das sollte sich mal einer von uns in einem Schreiben an ein Gericht erlauben.
Abgesehen davon "wissen" sie, dass das Urteil aufgehoben wird. Aha, und wie? Durch Bestechung, Bedrohung?


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

 
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