Firma F hat heute für die letzten 3 Widersprüche gegen "Runfunkgebür/Beitrag" einen Widerspruchsbescheid bekommen, komischerweise vom Beitragsservice, Abteilung Recht und Personal, sogar persönlich unterschrieben.
Der Rechtsbehelf erscheint aber mit der zugehörigen Rundfunkanstalt korrekt.
Viele Textbausteine, die hier schon gepostet wurden, aber immerhin weitgehenst auf die vorgetragenen Einwürfe passend.
Wobei F ehrlich gesagt schnuppe ist, ob der Rundfunkbeitrag mit der Bayrischen Verfassung konform ist, die gilt ja für Fs Rechtsgebiet nicht, wird also in der Klage eingeflochten.
Auch der Einwand, daß die Bezeichnung "Gebühren-/Beitragsbescheid" nicht hinreichend bestimmt ist, lassen sie nicht gelten und dürfte wieder ein Angriffspunkt für die Klage werden.
Lustig ist, wie sie den Unterschied zwischen Steuer und Abgabe erklären, gegen eine Steuer spräche vorrangig, daß eine solche ja nur durch staatliche Instututionen eingetrieben wird...
Danke für dieses Forum, die Klageschrift will dann wohl formuliert werden.