Rundfunkbeitragsstaatsvertrag§ 2Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
- 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
- 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3)
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.
(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.
Nach Absatz 3 hat das Land - in meinem Falle NRW - mich und alle in meiner Wohnung wohnenden in Gesamtschuldner verwandelt. Das heißt, eigentlich stehen die Forderungen immer gegen alle volljährig in der Wohnung befindlichen Personen, nicht gegen einzelne. Hört sich für mich schon komisch an, das Land darf keine Steuern erlassen, weil es die Kompetenz dazu nicht hat, aber alle in Schuldner verwandeln?
Nach Absatz 4 sind irgendwelche Personen ausgenommen, ich möchte auch gar nicht erforschen welche es genau sind, aber es widerspricht Art. 3 Abs. 1 GG.
Weiterhin ist mir aufgefallen, das der Rundfunkbeitrag gegen Art. 5 Abs. 1 GG verstößt, dort heißt es: [...]sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten[...]. Ich darf mich also ungehindert aus diesen Quellen unterrichten und muss dafür eben keine Gebühren bezahlen, durch die aktuelle Gebührenerhebungen ist dies eben nicht ungehindert.
Eine Randnotiz für mich:
Wieso schließen 16 Bundesländer sich zusammen und schießen ein gemeinsames Gesetz durch, was für den ganzen Bund gilt - haben diese die Kompetenz dazu? Das Recht? Müsste es nicht viel mehr so sein, das jedes Land die Finanzierung usw. selbst in die Hand nimmt? Ich querfinanziere aktuell auch andere Bundesländer, da ein allgemeines System geschaffen wurde, aber allgemeine System werden doch vom Bund "erbaut"? Merkwürdig; prüfen.