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Autor Thema: Bei LRA Kopie des Widerspruchs statt Original eigenhändig abgegeben, Problem?  (Gelesen 1701 mal)

n
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Hallo,

nachdem Person A nun schon den zweiten Festsetzungsbescheid erhalten hat, dachte sie sich, diesmal den Widerspruch dazu eigenhändig bei der Landesrundfunkanstalt (LRA) vor Ort abzugeben und sich den Eingang mit Stempel und Unterschrift bestätigen zu lassen. Von der Uni ist es sowieso nicht so weit und Person A spart sich dabei die Kosten für's Einschreiben.

Als man dort Person A fragte, wie sie es denn haben will, sagte sie, dass es egal sei, Hauptsache man bekomme eine Eingangsbestätigung.
Man hat dort die erste Seite des Widerspruchsschreibens mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen, dann alles kopiert und Person A das mit Eingangsstempel versehene Original wieder mitgegeben. Person A hatte in diesem Moment auch keine Einwände.

Jetzt ist sich Person A aber nicht sicher, ob das so richtig war:
Die haben jetzt dort kein unterschriebenes Schriftstück des Widerspruchs, sondern nur eine Kopie dessen.
Person A dagegen hat zu Hause im Aktenordner das Originalschreiben, auf dem mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt ist, dass eben dieses Schreiben beim Bayerischen Rundfunk eingegangen ist. Immerhin hatte es dort die Empfangsdame einmal in der Hand, für ca. 1 Minute.

Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, sie hätten das unterschriebene Papier einbehalten und eine mit Eingangsstempel und Unterschrift versehene Kopie mitgegeben.

Kann es nun bei der hier geschilderten Vorgehensweise für Person A ein Problem geben?


PS:
Es kann passieren, dass an der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Adresse (München, Rundfunkplatz 1) die Empfangsdame zunächst sagt, dass man hier in Beitragsangelegenheiten nur eine Briefkastenfunktion übernehme, für alles andere aber der Beitragsservice zuständig sei. Sie könne also das Schreiben entgegennehmen, eine Eingangsbestätigung mit Stempel und Unterschrift gibt's nicht.
Daraufhin muss der Satz mit dem Zauberwort benutzt werden, nämlich dass dann eben nun der "Widerspruch zur Niederschrift" erfolgt. Dann kommen nach kurzer Wartezeit zwei Mitarbeiter zum Empfang und dann gibt's (alternativ zur Niederschrift) auch Eingangsstempel und Unterschrift.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2014, 21:52 von Uwe«

n
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Ich beantworte jetzt die Frage einfach mal selbst, denn aus verlässlicher Quelle habe ich dazu mittlerweile erfahren:

Das geht auch! Den Eingangsnachweis eines Widerspruchs so zu erhalten ist zwar ungewöhnlich, sollte aber kein Problem darstellen.


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Vielleicht sollte Person A die gleiche Aktion nochmal durchziehen. (Unterschrift nicht vergessen)


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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  • Beiträge: 34
Zitat
Vielleicht sollte Person A die gleiche Aktion nochmal durchziehen. (Unterschrift nicht vergessen)

Mit dem selben Widerspruch oder beim nächsten Widerspruch?

Person A wird dort bestimmt, spätestens nach Erhalt des dritten Festsetzungsbescheids, wieder auftauchen.


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s
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Die Vorgehensweise entspricht der, als hätte man das Original nach A's Besuch weggeworfen.
Da hätte doch auch niemand Zweifel, ob die Eingangsbestätigung korrekt ist.


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