So.
Nachdem ja nun alle Klagen gegen den Beitragsservice abgewiesen werden (abgesehen von Tübingen oder wie der Ort heißt), haben Person A und B sich dazu entschieden gar nicht zu reagieren.
Grund:
Im Zweifelsfall muß die GEZ beweisen, daß die Briefe angekommen sind. Einfache Post und Einwurf-Einschreiben usw. sind laut Gerichtsurteile nicht zulässig, bzw. nicht beweiskräftig.
Auch sind nur noch sehr wenige
echte Beamte als Briefausträger bei der Post beschäftigt. Nur diese sind befugt gerichtliche Schreiben nachweisbar zuzustellen. Dieses muß jedoch persönlich erfolgen.
Der neueste Brief an A und B wurde am 01.11.14 erstellt und ist am
14.11.14
eingetroffen. Ohne Unterschrift und Rechtshelfsbelehrung.
Dieser ist als Mahnung gekennzeichnet und hat sogar jeweils den Nachnahmen in der Briefanrede.
Es soll bis zum
15.11. bezahlt werden. Man umgeht dann die ganzen "Vollstreckungsmaßnahmen"...
Es gibt ein Makel in allen anschreiben: Sie sind an die Wohnung in der "Parterre" gerichtet. A und B wohnen jedoch in "Hochparterre". Sollte sich mal ein Gerichtsvollzieher oder dergleichen melden, werden A und B "aus allen Wolken fallen" und nach Beweisen der Zustellung usw. fragen. A und B haben nie etwas erhalten.
Falls schon jemand Erfahrungen mit diesem Weg hat, kann er dies gerne kundtun
Für Fragen, Anregungen, Kritik sind A und B offen.
MfG