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Autor Thema: Alle Briefe ignoriert - Nun Beitragsbescheide für Personen A+B - wie weiter?  (Gelesen 1126 mal)

S
  • Beiträge: 6
Hallo liebe Mitstreiter.

Folgender Sachverhalt:

Person A und B leben zusammen.
Person A hat sich bereits 2006 erfolgreich abgemeldet und zahlt seitdem nicht mehr.

Person B hat noch nie bezahlt.
Person B war 2013 in Elternzeit und bezieht bis Ende 2014 ALG 1. ALG 2 kann aufgrund von Person A nicht bezogen werden.



Bisheriger Schriftverkehr:

- alle Briefe (für A+B) kamen immer zeitgleich und wurden ignoriert

- nun kam für A und B der Beitragsbescheid


Weiteres sinnvolles Vorgehen ?:

1.
- A verweist auf B, da bei B im Zweifelsfall bisher nichts zu holen ist (ggf. B nicht namentlich benennen, sondern nur eine anonyme Person nennen, da Datenschutz)
- B legt Widerspruch ein und reicht ggf. Klage ein

2.
- Versuch von A auf B zu verweisen (und umgekehrt), aber aus Datenschutzgründen keine Übermittlung der Daten -- es könnte ja noch eine 3. Person darin leben die zahlt, aber nicht in der Wohnung gemeldet ist

3.
- weiterhin nicht reagieren, da Person A und B ja nicht bestätigt haben, daß etwas angekommen ist, bzw. die gemeldeten Daten nicht bestätigt haben.

4.
Widerspruch einlegen (Person A+B), wobei dann ja die Daten bestätigt werden.

5.
Widerspruch einlegen (Person A) und Person B verweist auf Person A. (in der Hoffnung Person B wird in Ruhe gelassen = nur einfacher anstatt doppelter Schriftwechsel)

Meinung:
Solange ja nichts bestätigt wird, zB in Form einer Antwort etc., kann man sich ja immer auf Nichterhalt der Briefe berufen. GEZ ist ja in der Beweispflicht, daß die Schreiben angekommen sind. (Briefe mit "Deutsche Post Infopost" im Briefkopf werden grundsätzlich von der Post geschreddert - Diese Info ist von einer Postangestellten)

MfG


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 04:38 von Bürger«

S
  • Beiträge: 6
So.

Nachdem ja nun alle Klagen gegen den Beitragsservice abgewiesen werden (abgesehen von Tübingen oder wie der Ort heißt), haben Person A und B sich dazu entschieden gar nicht zu reagieren.

Grund:
Im Zweifelsfall muß die GEZ beweisen, daß die Briefe angekommen sind. Einfache Post und Einwurf-Einschreiben usw. sind laut Gerichtsurteile nicht zulässig, bzw. nicht beweiskräftig.
Auch sind nur noch sehr wenige echte Beamte als Briefausträger bei der Post beschäftigt. Nur diese sind befugt gerichtliche Schreiben nachweisbar zuzustellen. Dieses muß jedoch persönlich erfolgen.

Der neueste Brief an A und B wurde am 01.11.14 erstellt und ist am 14.11.14 eingetroffen. Ohne Unterschrift und Rechtshelfsbelehrung.
Dieser ist als Mahnung gekennzeichnet und hat sogar jeweils den Nachnahmen in der Briefanrede.
Es soll bis zum 15.11. bezahlt werden. Man umgeht dann die ganzen "Vollstreckungsmaßnahmen"...

Es gibt ein Makel in allen anschreiben: Sie sind an die Wohnung in der "Parterre" gerichtet. A und B wohnen jedoch in "Hochparterre".

Sollte sich mal ein Gerichtsvollzieher oder dergleichen melden, werden A und B "aus allen Wolken fallen" und nach Beweisen der Zustellung usw. fragen. A und B haben nie etwas erhalten.

Falls schon jemand Erfahrungen mit diesem Weg hat, kann er dies gerne kundtun  ;)

Für Fragen, Anregungen, Kritik sind A und B offen.

MfG


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