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Autor Thema: Ungewöhnliches Problem, was könnte man machen?  (Gelesen 5880 mal)

G
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Ungewöhnliches Problem, was könnte man machen?
Autor: 15. November 2014, 14:36
Hallo,

Im Oktober 2013 hat Person A (befreit bis 12.13) eine Wohnung von Person B übernommen und Person B ein Zimmer überlassen, Person B hatte ab da keinen Mietvertrag und war lediglich dort gemeldet. Person B hat sich bei der GEZ abgemeldet und bekam erst mal die Antwort sie müße zahlen weil Person A ja befreit wäre und Person B eben nicht und es spiele keine Rolle das Person B nur ein Zimmer und keinen Mietvertrag hätte. Sah Person B natürlich nicht ein, am 21.11, Person B befand sich im Ausland, schrieb sie eine Mail - hier die Kopie:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündigte mein Konto mit der Beitragsnummer XXX XXX XXX bereits vor über 2 Monaten, ich habe seit Oktober keinen eigenen Haushalt mehr und wohne lediglich in einem Zimmer bei XXX, Name, geb XXX, sie hat die Wohnung im Ort übernommen, die Beitragsnummer von ihr ist mir leider nicht bekannt.
Selbstverständlich bin ich bereit die Monate August und September zu begleichen und werde eine Überweisung über 35,96.- fertig machen.
Ich hoffe es hat sich denn damit erledigt und ich werde von weiteren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen aus Ihrem Haus verschont.
Mit freundlichen Grüßen"

Die 35,69.- hat Person B überwiesen, danach bekam sie keine Post mehr, bis vor 2 Tagen (ich muß dazu sagen Person B ist am 01.10. umgezogen zu Person C) wieder ohne Mietvertrag, Person C bezahlt GEZ.

Zur alten Wohnung bekam Person B Post mit dem Worlaut:
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
zusammen gefasst soll sie für die alte Wohnung 216,80 zahlen und das binnen 5 Tagen sonst droht Zwangsvollstreckung und die üblichen Drohungen.

Zur alten Wohnung bekam Person B zeitgleich noch einen Brief:
Festsetzungsbescheid
zusammen gefasst soll Person B 278,74 zahlen, sie wäre ihrer Zahlungspflicht nicht nach gekommen und dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel, damit ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. Und wenn Sie zahlen können sie Maßnahmen vermeiden.

Was sollte-könnte Person B tun? Person B ist wieder im Ausland und kann von dort nur per Mail reagieren bzw. müßte einen Anwalt suchen der ihr via Skype hilft.
Person B fühlt sich gerade total überfordert, sieht aber nicht ein zu zahlen.

Sorry für den langen Text und Danke fürs lesen


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K
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Auszug:
Zu berücksichtigen ist: Wird ein Bewohner eines Haushaltes von der Rundfunkbeitragspflicht befreit, so gilt die Befreiung auch für den in der Wohnung lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, nicht aber für andere Mitbewohner.

Nur wenn in einer Wohngemeinschaft alle Mitbewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, ist für die Wohnung insgesamt kein Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/#buerger_warum_wird_beitragskonto_angemeldet_obwohl_voraussetzungen_fuer_befreiung_vorliegen


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
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Hallo,
das würde also heißen Person B muß zahlen obwohl es sich lediglich um eine Meldeadresse handelt? Das Verhältnis von Person B zu Person A ist ein Mutter-Tochter Verhältnis... und die Befreiung war ja nur bis Dezember 2013. Hat Person B noch andere Optionen?


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das würde also heißen Person B muß zahlen obwohl es sich lediglich um eine Meldeadresse handelt?

Nicht, wenn B nachweisen könnte, dort nicht zu wohnen.
Aber B hat ja bereits zugegeben, dass er dort ein Zimmer bewohnt.


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Hm, und wenn B beweisen könnte im Ausland gewesen zu sein, die Befreieung von A - dem Mieter und Wohnungsinhaber - lief ja nur bis Dezember 2013. Die GEZ will aber Beiträge bis 09.14.


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Bis Dezember 2013 muss B auf jeden Fall zahlen. Auch wenn er nachweislich im Ausland war, konnte er das Zimmer zeitweise nutzen. (Hat ja sogar ausdrücklich geschrieben: wohne lediglich in einem Zimmer bei XXX)

Wenn nach Ende der Befreiung A zahlt, kann B auf das Konto von A verweisen.
Wahrscheinlicher ist aber, dass die Zahlung weiter über B läuft und A unbehelligt bleibt. B kann sich dann das Geld (teilweise) von A zurückholen.

Beim Umzug zu C hätte B sich abmelden sollen, bis dahin läuft die Beitragspflicht weiter.


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Person A ist BEFREIT (die Mutter); somit muss B lt. dem schon o.a. zahlen  :-X

Hallo - ich bin die edit: nochmals in Ruhe gelesen...sorry....


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Ein Untermiet-Zimmer ist keine Wohnung, wenn es nur durch die andere Wohnung
zugänglich ist.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

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Ein Untermiet-Zimmer ist keine Wohnung, wenn es nur durch die andere Wohnung
zugänglich ist.

Keine eigene, aber Teil der anderen.


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Klingt für mich so als wenn es Auslegungssache wäre.
Wäre es dann sinnvoll wenn Person B einen RA zu Rate zieht?


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Eine Wohnung ein Beitrag - darauf würde ich pochen!


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Sie wollen ja nur einen Beitrag aber meiner Meinung nach von der falschen Person (B) und bedrohen diese Person auch noch mit Zwangsvollstreckung...
Die Frage ist wie sich Person B am besten dagegen wehrt, oder ob es sinnlos ist und nur Kraft und Nerven kostet und Person B dann dennoch zahlen "darf".


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Klingt für mich so als wenn es Auslegungssache wäre.
Wäre es dann sinnvoll wenn Person B einen RA zu Rate zieht?

Am sinnvollsten wäre es, sich erstmal mit Person A zu besprechen.



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Person A sieht nicht ein GEZ zu zahlen und ist ausserdem in Privat Insolvenz.


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Person A sieht nicht ein GEZ zu zahlen und ist ausserdem in Privat Insolvenz.

Das ist schlecht für B.
Da wäre vielleicht doch ein RA hilfreich.


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