Dazu werfe man einen Blick ins GG:
Wirf nicht zu viele Blicke in das GG, sonst klebt Dein Auge an 116 fest:
[...] in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Die BRD sieht sich als nicht als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, sondern als mit ihm (teil- [bis1990]) identisch.
Somit müssten die dort lebenden Deutschen (in den ehemaligen deutschen Ostgebieten jenseits der Oder-Neiße-Grenze) ebenfalls zahlungspflichtig sein.
Zitat aus Wikipedia:
Personen, die jenseits von Oder und Neiße auf dem Gebiet Deutschlands in den Grenzen von 1937 geboren sind, werden nach einem Schreiben des Bundesinnenministeriums melderechtlich
nicht als „im Ausland“ geboren erfasst. Dies gilt aber nur dann, wenn sie vor dem 2. August 1945 geboren sind, dem Tag der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937Immerhin haben die dort lebenden deutschsprachigen Menschen beim Empfang des Rundfunks nun wirklich einen
Vorteil (= in einer Wettbewerbssituation das Vorliegen einer Ungleichheit, die einem der Konkurrenten einen Vorsprung gewährt).
Und es handelt sich um eine mehr oder weniger klar abgrenzbare Gruppe.
Ebenso verhält es sich mit den ins Ausland gezogenen Deutschen.
Da aber gerade diejenigen, die nun wirklich einen
besonderen Vorteil haben, nicht zahlungspflichtig sind, ist es eigentlich eine Ungleichbehandlung gegenüber den Einwohnern der BRD.
Wir Zahlschafe blechen und die haben einen (doppelten) Vorteil.
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia
99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.
Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!