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Autor Thema: Zwangsvollstreckungssache  (Gelesen 2554 mal)

k
  • Beiträge: 3
Zwangsvollstreckungssache
Autor: 16. November 2014, 16:08
Bisher:
Person A hat noch nie GEZ bezahlt. Durch einen Umzug hat der neue Beitragsservice die Adresse von Person A bekommen.

Seit zwei Jahren erhält Person A Briefe vom Beitragsservice aus Köln. Die Briefe werden alle ungelesen entsorgt.

Sind die Briefe für den Beitragsservice denn überhaupt angekommen? Es gab keine Einschreiben etc.

Gestern erhielt Person A einen Brief eines Gerichtsvollziehers. Dieser schreibt:

------------------
Zwangsvollstreckungssache
ARD ZDF ..., Aktz 12121212
gegen Person A

Sehr geehrter Herr A,
in der oben genannten Sache habe ich wegen einer Forderun und Kosten gem. vollstreckbarem Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin 379,76 EUR zu vollstrecken.
---------------------

Es folgen noch einige Hinweise zu Zahlungsfristen und Ratenzahlung und Androhung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Der Brief ist nicht eigenhändig unterschrieben, sondern mittels einer eingefügten Grafik.

Ich habe im Forum erfahren, dass die von Person A verwendete "Vogel-Straus-Taktik" leider nicht die beste war/ist.

Person A möchte keinen Beitrag zahlen, wird aber nicht vor Gericht ziehen und möchte keinen Besuch des Gerichtsvollziehers zu Hause. Bleibt Person A unter diesen Umständen nur noch die Möglichkeit zu bezahlen?

Vielen Dank.


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Re: Zwangsvollstreckungssache
#1: 16. November 2014, 16:21
Entweder geht man gegen die formalen Fehler des Vollstreckungsersuchens oder die fehlende Vollstreckungsgrundlage (fehlende Bescheide) vor.

Wenn möglich Schreiben des GV anonymisiert hochladen, Bundesland ist hier entscheidend.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

s
  • Beiträge: 516
Re: Zwangsvollstreckungssache
#2: 16. November 2014, 17:21
Person A möchte keinen Beitrag zahlen, wird aber nicht vor Gericht ziehen und möchte keinen Besuch des Gerichtsvollziehers zu Hause.

Soviele Wünsche gleichzeitig sind nur unter äußerst ungewöhnlichen Umständen erfüllbar.


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k
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Re: Zwangsvollstreckungssache
#3: 17. November 2014, 18:27
Hallo,
danke fuer die bisherigen Hinweise. Angehängt das komplette Schreiben. Die Qualitaet war uebrigens so schlecht und ist nicht durch mein Scannen entstanden.

Vielen Dank. mfg. klaus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2016, 22:40 von seppl«

S
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Re: Zwangsvollstreckungssache
#4: 17. November 2014, 18:38
Ich seh im Anhang nichts?

Notfalls kannst du auch auf http://www.fotos-hochladen.net/ oder einem ähnlichen service das Bild hochladen und dann hier verlinken.


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k
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Re: Zwangsvollstreckungssache
#5: 18. November 2014, 04:00
Anhang muss noch freigegeben werden.


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