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Autor Thema: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?  (Gelesen 10163 mal)

P
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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#15: 13. November 2014, 14:38
Zitat
Ein Anruf beim Verwaltungsgericht hat übrigends ergeben, dass keine Klage gegen den negativen Wiederspruchsbescheid von Person B erhoben werden muss. Ein formloses informatives Schreiben an die Rechtsabteilung der LRA reicht auf Grund der oben genannten Gründe vollkommen aus.

PersonX hat einen wichtigen Post, mit dem Hinweis, dass es bisher erst ein Widerspruchsbescheid nicht zwei und auch nicht drei -wie angenommen- übersehen. Dann ist es in der Tat richtig geht ohne Klage, wenn dieser an Person C gerichtet gewesen wäre.

Die Aussage von dem Verwaltungsgericht ist nicht schriftlich, daher nicht verbindlich.

PersonX würde innerhalb der 30 Tagesfrist eine verbindliche Schriftliche Antwort der Landesrundfunkanstalt zur Einstellung der Forderung fordern, sollte diese nicht erbracht werden dennoch Klage einreichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2014, 14:45 von PersonX«

  • Beiträge: 43
Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#16: 13. November 2014, 14:53
Zitat
Die Aussage von dem Verwaltungsgericht ist nicht schriftlich, daher nicht verbindlich.

PersonX würde innerhalb der 30 Tagesfrist eine verbindliche Schriftliche Antwort der Landesrundfunkanstalt zur Einstellung der Forderung fordern, sollte diese nicht erbracht werden dennoch Klage einreichen.

Gut, eine Forderung mit Fristsetzung wird, wie von Person X vorgeschlagen, beigefügt . Sollte die LRA sich weigern oder nicht melden wird Klage eingereicht.

Gruß

BMF


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...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

 
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