Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruchsbescheid - was passiert, wenn Person A darauf nicht reagiert?  (Gelesen 1408 mal)

I
  • Beiträge: 32
Mrs X ist leider schon einen Schritt weiter wie der Leidensgenosse in diesem Thread.
Mrs X hat letzte Woche diesen Schrieb bekommen.
Man beachte, das Dokument fängt mit Seite 2 an. Es ist unterschrieben von zwei Personen und enthält
die Rechtshilfebelehrung.

seite2
seite3
seite4
seite5
seite6


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

I
  • Beiträge: 32
Was passiert, wenn Mrs x nicht klage einreicht und auch nicht zahlt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 516
Der Bescheid wird bestandskräftig und die Forderung zwangsvollstreckt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2014, 06:47 von Bürger«

 
Nach oben