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Autor Thema: DIMBB: "Weitere Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 4213 mal)

Uwe

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DIMBB: "Weitere Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag"
Autor: 12. November 2014, 08:41


DIMBB:
"Weitere Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag"


Auch der Deutsche Alpenverein hat sich wohl mit den Sendern geeinigt. Berghütten sind nun doch nicht beitragspflichtig. Man habe sich geeinigt, dass Berghütten keine Hotels seien (keine Zimmerschlüssel, keine Bettwäsche, kein Service, keine Betten sondern Schlafplätze, geschlossener Personenkreis als Benutzer, keine Stromdosen auf den Zimmern). Damit war das Thema erst einmal vom Tisch. Keine Rundfunkgebühren für den DAV.

weiterlesen auf:

http://www.dimbb.de/weitere-ausnahmen-vom-rundfunkbeitrag/


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P
  • Beiträge: 207
Danke.
Das kommt in meine Liste der Ungleichbehandlungen und Rechtsverletzungen aus dem RBStV heraus,
so wie schon Feuerwehren und Altersheime und die Stadtverwaltung Köln.

Nicht, dass ich dies den Vereinen und Begünstigten nicht gönne, aber: Der RBStV gibt dem BS
und den RFA nicht das Recht, abweichende Sonderonditionen zu treffen.
Das öffnet der Willkür Tür und Tor.



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P
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Das sind doch keine Härtefälle oder etwa doch, oder ist es einfach dem Mangel der "Raumeinheit" geschuldet, also gibt es da doch sehr wohl Unterschiede.
Das Transparenzgebot verlangt an sich, dass solche Regelungen, welche zu diesen aktuellen Abweichungen führen doch offengelegt werden, schließlich steht das im Allgemeinen Interesse.

PersonX, denkt, wie kann man nur so ein überflüssiges Gesetz, welche sich nicht einmal einfach normiert ohne nachträgliche Ausnahmetatbestände anwenden lässt, also im Vorfeld diese Sachen deutlich erkennbar waren, als Verantwortlicher unterzeichnen und absegnen, irgendie scheinen die verantwortlichen Personen alle mit dem Klammerbeutel gepudert und sollten Ihren Posten räumen, wegen der Verursachung von Mehrkosten, die Ganzen Klagen und soweiter, könnten auch als Volkswirtschaftlicher Schaden aufsummiert werden, welcher Politikern in Rechnung zu stellen wäre, welche sich für diese Reform verantwortlich zeichnen.


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G
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Wenn es für einige Sondervereinbarungen gibt die nicht im RBStV geregelt sind, ist es ja kein ör Beitrag mehr, sondern frei verhandelbar zwischen potentiellem Rundfunkteilnehmer und der Anstalt. Mein Beitragsvorschlag beträgt dann 0 EUR.


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R
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Was ist denn ein geschlossener Personenkreis in einer  Berghütte. Ich habe dort auch schon übernachtet und es gibt dort keinen geschlossenen Personenkreis. Jeder, der da, zu welcher Uhrzeit auch immer, Einlass begehrt, wird auch eingelassen. Die Begründung hört und liest sich nach WischiWaschi. Bin gespannt, wer von den Großkopferten in der Politik oder bei einem der ÖRR-Sender Mitglied im DAV ist und sich hat weichspülen lassen.

Ich gönne denen die Befreiung auch, aber das, was da praktiziert wird, ist doch letztendlich wieder ein Vollzugsdefizit und passt nicht in den Grundtenor, dass man immer und überall Empfang haben kann.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

G
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Meine Familie ist auch ein geschlossener Personenkreis. Genügt das für eine Befreiung?


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Wer sich nicht wehrt  , wird erst mal zum sogenannten zahlungspflichtigen Deppen degradiert.
Wenn derjenige dann das Maul zu sehr aufreißt und zu viele andere das Peinliche mitbekommen könnten , wird eingelenkt , einen gierigen Gang zurück geschalten und "etwas normaler" agiert.
Nur , diese Reihe der kuriosen Ausnahmen wird sicher nicht weniger , sondern eher noch zunehmen.
Damit disqualifizieren diese geldgeilen Schlaumeier sich immer mehr und  bald will schon jeder eine Ausnahme sein. Es ist halt nur ein auf Krampf erbautes Kartenhaus und wackelt immer mehr an allen Ecken. Schon allein die Ausweitung über den Haushaltsbeitrag hinaus zur doppelten , dreifachen und noch mehr Abzocke erzeugt zwangsläufig diese vielen Ungereimtheiten.


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  • Beiträge: 721
Um die ganzen Ausnahmen auszugleichen, müssen sie natürlich die "Beiträge" erhöhen, sonst werdens keine 20MillionenEuroTäglich...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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