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Autor Thema: vergleichende Argumente bei Klage  (Gelesen 1877 mal)

K
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  • "Geist ist geil"
vergleichende Argumente bei Klage
Autor: 12. November 2014, 00:31
Hallo Mitstreiter,

habe nun meinen Widerspruch gegen den FB eingereicht und warte der Dinge die da kommen und will mich aber auch schon einmal durch
"einlesen, verinnerlichen ..."  ;) auf den Klageweg vorbereiten.
Sorry, aber da dampft es da oben ob der Schwierigkeit schon ganz schön mächtig, aber es ist es wert, diesem abGEZocke entgegenzutreten.

Nun ist ja ein Hauptstreitpunkt, das diese "Beiträge" erhoben werden weil man davon ausgeht, das ~ 98 % der Bürger das Angebot des ÖRR
per TV, Internet, Handy oder Radio empfangen können.
Angeknüpft ist das Ganze an den Besitz einer Wohnung (usw.), nicht etwa an der tatsächlichen Nutzung.  :o

Ich vermute, diese Möglichkeit per Gesetz mit Hilfe der Politik und tlw. der Gerichtsbarkeit "Beiträge" zu installieren, läßt von Staates Seite
doch auf ungeahnte, weitere "Ideen" kommen ...

Ich denke, das eine Argumentation bei einer Klage (u.a.) doch auch sein könnte, das so eine Art "Beitragserhebung" (anstatt Steuer) nur der
Anfang von anderen, verrückten staatlichen "Beitragsfindungsideen" ist - und dieses Treiben schon im Keime zu ersticken ist.

Ein Beispiel ist die LKW-Maut, gefolgt nun wohl von einer PKW-Maut, Motorrad-Maut, gefolgt dann irgendwann vielleicht von einem

 "Straßen- und Wege-Beitrag",

da ja mindestens 98 % aller Bürger die Möglichkeit haben, per Kfz, Bus & Bahn, per Fahrrad & zu Fuß Straßen, Gehwege etc. zu nutzen,
unabhängig davon, ob sie ein Kfz ... oder Beine haben ...

Oder kommt irgendwann dazu noch eine "Reinigungsgebühr", weil 98 % der Bürger (lt irgendeinem Gutachten) mit kleinen und großem Müll ...
oder Hinterlassenschaften öffentl. Flächen, Wege verschandeln (können) ?  ;)


weitere Beispiele ?

Wäre solche vergleichende Argumentation, natürlich ernsthaft, neben den Rechtsverstößen GG usw. eine Möglichkeit ?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Re: vergleichende Argumente bei Klage
#1: 13. November 2014, 00:15
Selbst in einem "Nachtwächterstaat" könnte es noch einen "Nachtwächterbeitrag" geben.


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