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Autor Thema: BS fordert nachträglich Beiträge für alte Wohnung  (Gelesen 2000 mal)

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Hallo zusammen,

Person A, wohnhaft auf der Max-Mustermann-Str. 11 a-e, hatte sich bisher geweigert irgendwelche Beiträge an den BS bzw. GEZ zu leisten. Nun ist Person A mit seiner Partnerin B zusammengezogen. Gemeinsam bezogen die beiden am 1.6. ein anderes, größeres, Objekt mit der gleichen Adresse (an dieser Adresse steht ein alter Pferdehof, der in eine Wohnanlage mit Innenhof etc umgebaut wurde).

Da B keine Lust auf einen Kampf mit dem BS hat und A keine Lust auf einen Kampf mit B hat A sich dazu überwunden die neue gemeinsame Wohnung zum 1.6. anzumelden.

Am 7.11. kam nun der Brief, dass bitte knapp 500 EUR zu zahlen seien, da die Wohnung bereits vor dem 1.1.2013 von A&B bewohnt wurde. Dies ist aber nicht der Fall.

Es stellt sich hier die Frage, ob nachträglich für eine alte Wohnung ein Beitrag eingefordert werden darf. Es ist nun mal nachweislich so, dass A die Wohnung die er anmelden möchte erst seit dem 1.6. bewohnt.

A&B haben hier leider keine Ahnung wie weiter vorzugehen ist. Fakt ist, dass keiner der beiden bereit ist 500 EUR für eine Wohnung zu zahlen, die erst seit 5 Monaten bewohnt wird.

Grüße


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Die 500 Euro sind ja nicht für die seit 5 Monaten bewohnte Wohnung, sondern auch für die von A vorher bewohnte.

A kann natürlich darüber streiten, ob er seit 1.1.2013 in der aktuellen Wohnung oder einer anderen an der selben Adresse gewohnt hat. An seiner Zahlungspflicht ändert sich dadurch nichts.


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P
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Da kann man mal wieder sehen, was für ein Murks dieser Vertrag mit Satzung und Umsetzung als Gesetz ist.
Eine Wohnung sollte sich durch eine Wohnungsnummer zumindest eindeutig von einer anderen Wohnung unterscheiden. Person A tut hat wahrscheinlich keine Meldebestätigung der Ummeldung?
Ein Mietvertrag oder ähnliches, für die aktuelle Wohnung vielleicht?

Aus Sicht des BS hat ja Person A vergessen eine Anmeldung für 01.01.2013 durch zu führen und sehen an hand der Daten der Meldebehörde, dass Person A an besagter Adresse bereits länger wohnt ob nun mit Ummeldung oder nicht, es werden ja auch Altdaten übermittelt. BS prüft also wurde für die Wohnung in der Vergangenheit bereits bezahlt, nein -> also wird es versucht zu erheben. Person A kann natürlich jetzt versuchen das zu erklären aber wird aus Sicht von PersonX beim BS so keinen Erfolg erreichen.

Offenbleibt dann, das der BS versuchen wird für die alte Wohnung, sofern die beim BS es verstehen werden -wobei PersonX davon ausgeht, das diese nicht der Fall sein wird- wird, Beiträge zu erheben. In dem Fall sofern Person A und B zunächst nicht zusammen wohnten, wahrscheinlich sogar je Person A und B, jeweils für 18 Monate belangt werden wird? Es wird möglicherweise ja dann sogar noch mehr?

Hat denn eine Person B bereits vor dem Zusammenzug bezahlt?

Was bleibt -> Einfach mal nicht zahlen, wenn der Betrag jetzt eh schon so hoch ist -> dann einfach mal dahin Schreiben, das man sehr wohl erst seit xxxxxx wohnt und einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen zwecks Widerspruch -> oder Möglichkeit 2 nicht zahlen und warten, der Bescheid kommt auch so

Diesen Bescheid kann mittels Widerspruch widersprochen werden, auch eine Zurückweisung wegen Nichtigkeit ist möglich.


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