Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Erster Festsetzungsbescheid nach rund 8 Monaten  (Gelesen 1675 mal)

r
  • Beiträge: 1
Edit "Bürger":
Beitrag müsste noch anonymisiert werden - siehe wichtiger Hinweis u.a. oben rechts im Forum...
Anm.Mod.seppl: Beitrag wurde anonymisiert 13.06.15
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Habe derzeit nicht die Kapazitäten bzw. erübrigt sich der Beitrag ja vielleicht auch...? Denn:
Ungeachtet der Bedauerlichkeit dieses "klassischen Verliererfalls" würde prinzipiell gelten, dass gegen einen FestsetzungsBESCHEID die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechsmittel (i.d.R. Widerspruch) in der dort ebenfalls angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat) einzulegen wären.
All dies nachzulesen in den einschlägigen Threads - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html





Hallo an alle hier

Bereit seit ende 2014 nervt die GEZ eine Person A mit ihren Bettelbriefen. Erstmal haben sie ihr einen Betrag seit 2013 auf 50€ Beiträge (monatlich) runtergebrochen.
Dann kamen immer wieder Zahlungserrinerungen. Jeden Monat waren es 50 € mehr. Seit kurzer Zeit haben sie damit aufgehört und gerstern kam ein Festsetzungsbescheid rein:

"Ein Betrag von 500€-irgendwas wird festgesetzt"
"Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben"

A hat den vorherigen Briefen noch nicht widersprochen. Ist jetzt der richtige Moment zu widersprechen ?

A ist Student, der kein Bafög mehr bekommt (Studium wegen gesundheitlicher Gründe dauert länger). A darf alles selbst Zahlen, Krankenversicherung etc. und bekommt keinerlei staatliche Unterstützung (Kindergeld auch nicht ist 26). Seit Anfang 2015 ist A´s Vater noch krank geworden und bekommt nicht mehr sein volles Gehalt. Somit hat A finanziell noch weniger als ein HartzIV Empfänger. Und dann kommt noch diese GEZ Gebühr noch dazu. A fragt sich überhaupt woher sie die 500€ auftreiben kann als Student.

Kann A auf diesem Wege was erreichen das bei ihr ein Härtefall vorliegt ? (eher nicht denkt A)
Wie viel Erfolg verspricht man sich wenn man gegen die Betrüger vorgeht. A meint, sie hat noch ihr ganzes Leben vor sich. A will keine komischen Einträge zu ihrer Person haben, die irgendwann Auswirkungen auf ihren zukünftigen Arbeitsplatz haben. A könnte durch Jobben den Betrag abzahlen, aber A will sich auch nicht vor diesen Betrügern auf die Knie zwingen lassen

Vielen Dank für die Hilfe


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2015, 09:47 von seppl«

 
Nach oben