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Autor Thema: Zahlung abgebrochen und dann ignoriert  (Gelesen 2750 mal)

P
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Zahlung abgebrochen und dann ignoriert
Autor: 11. November 2014, 18:33
Hi Leute ich hoffe ich mach das ganze hier richtig :D

Also, Person A hat Person B davon überzeugt den Beitragsservice nicht mehr zu zahlen, weil Person A sich von "Internet-Heroes" :P davon überzeugen lassen hat das es genügen würde einfach nicht zu zahlen und alles nachfolgende zu ignorieren, weil angeblich nichts weiter passieren würde. (Ja ich weiß, sehr dumm und naiv von Person A)

Nun haben Person A und B, nach nur einer einzigen Zahlungsaufforderung (auf die nicht reagiert wurde), eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten. (Die auf den 01.11.14 datiert ist aber erst 10 tage später erhalten wurde und in dem erhaltenen Brief wird eine Frist von 5 tagen genannt ohne ersichtlichen beginn dieser Frist)

Nach Eingang der Ankündigung hat Person A sich näher über dieses Thema informiert und ist auf dieses Forum gestoßen, konnte jedoch kein schon vorhandenes Thema finden das ihm bei seinem Problem helfen könnte und entschuldigt sich hiermit falls es doch schon ein thread geben sollte in dem dieses Problem beantwortet worden ist.

Nun stelle ich hier die Hypothetische frage wie Person A und B weiter vorgehen könnten.
Danke im voraus


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Re: Zahlung abgebrochen und dann ignoriert
#1: 12. November 2014, 19:13
Hi!

Also nach einer einzigen Zahlungsaufforderung gleich den Gerichtsvollzieher zu bestellen ist schon echt dreist. Normalerweise muß vorher doch ein paar Mal angemahnt werden.
Gleichzeitig besteht aber das Problem, daß A beim BS mit einem Beitragskonto gemeldet ist, sich aber nicht abgemeldet hat. Dies geht auch nur, wenn man umzieht, sprich mit jemandem in eine Wohnung zieht, der seinerseits zahlt.

Wenn A keinen weiteren Ärger haben will, zahlt er brav. Ansonsten fürchte ich, daß der BS in diesem Fall vor Gericht, sollte es dazu kommen, Recht erhalten wird. Denn fieserweise soll es ja kein Schlupfloch mehr für den "freien" Bürger geben, um sich dem GEZ-Wahn entziehen zu können.

Sollte A aber unbedingt sein Recht durchsetzen wollen, so sollte er schauen, ob er irgendwo einen Gebührenbescheid findet und Widerspruch einlegen.
Da aber der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist es vielleicht doch ratsam, in den sauren Apfel zu beißen und einen Anwalt zu konsultieren.

Viel Glück!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

S
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Re: Zahlung abgebrochen und dann ignoriert
#2: 12. November 2014, 19:19
Ist denn ein BESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung gekommen? Klingt nicht so


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Re: Zahlung abgebrochen und dann ignoriert
#3: 12. November 2014, 19:31
Ist doch sicherlich eine Ankündigung vom BS, nicht vom GV oder einer Stadtkasse.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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Re: Zahlung abgebrochen und dann ignoriert
#4: 12. November 2014, 21:48
Der Beitragsservice versucht,  ängstliche einzuschüchtern.
Ich habe jetzt das Dutzend voll - 12 Briefe mit Unverschämtheiten und Drohungen.
Zahlen tu ich trotzdem nicht!


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Re: Zahlung abgebrochen und dann ignoriert
#5: 12. November 2014, 22:11
Ist denn ein BESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung gekommen? Klingt nicht so

Nein. A und B haben nach Abbruch der Zahlungen nur eine eventuell zwei (da ist sich B nicht sicher und A weiß nur von einer und mehr waren es aber 100% nicht) Zahlungsaufforderungen erhalten, sonst nichts.

Ist doch sicherlich eine Ankündigung vom BS, nicht vom GV oder einer Stadtkasse.

Ja genau, es ist eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von dem BS. In dem es heißt: "Nach Ablauf dieser Frist werden wir die Forderungen dem zuständigen Vollstreckungsorgan zum Einzug übergeben und die Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck (Sach- und/oder Lohnpfändung) betreiben."

Sollte A aber unbedingt sein Recht durchsetzen wollen, so sollte er schauen, ob er irgendwo einen Gebührenbescheid findet und Widerspruch einlegen.
Da aber der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist es vielleicht doch ratsam, in den sauren Apfel zu beißen und einen Anwalt zu konsultieren.

Viel Glück!


Also Person A ist der Meinung, dass er (und jeder andere Bürger diesen Staates) das Recht haben sollte selbst entscheiden zu können ob er für solche Institute zahlt, vor allem wenn diese nicht konsumiert werden und vor Propaganda und Desinformationen nur strotzen. Also ja, Person A würde selbst vor Gericht gehen.   

Danke für die antworten   


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Re: Zahlung abgebrochen und dann ignoriert
#6: 14. November 2014, 14:32
Hi Leute,

heute haben Person A und B einen weiteren Brief erhalten, dieses mal vom Westdeutschen Rundfunk Köln (die vorherigen waren vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

Der neue Brief ist ein Festsetzungsbescheid auf dessen Rückseite sich "Rechtsbelehrung und Rechtsgrundlage" befinden.

wie können Personen A und B am besten dagegen Widerspruch einlegen?


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