Das erinnert mich an jene, die immer wieder in Foren behaupten: die Alternative zur Tagesschau sei RTL.
Vielleicht bringt der öffentlich rechtliche Rundfunk Vielfalt im Rundfunk.
Dann ist der öffentlich rechtliche Rundfunk sehr wichtig für jene, deren Quelle vor allem der Rundfunk ist.
Es gibt aber eine Welt außerhalb des Rundfunks, es gibt Menschen, die den Rundfunk nicht als Quelle haben: diese Abgabe belastet die Vielfalt der Quellen dieser Menschen.
Wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ernst nimmt, dann widerspricht diese Rundfunkabgabe dem Geist dieser Rechtsprechung.
Leider scheint es aber, dass die Entscheidungen der Gerichte bezüglich des Rundfunks, einschließlich des BVerfG, schon fest steht. Nur die Begründung nicht. Sie argumentieren mit etwas oder dem Gegenteil, Hauptsache hat die Rundfunkanstalt Recht. Ist es nicht der Schriftverkehr mit dem "Beitragsservice" so? Man weiß, dass die Anträge abgelehnt werden, sie geben eine Begründung, die nichts mit dem Antrag zu tun hat, man widerspricht, um bekommt eine Zurückweisung mit einer ebenso abstruse Begründung, Hauptsache Ablehnung und Zurückweisung. Und so geht es weiter beim Gerichtsverfahren.