Wenn Koproduktionen möglich sind, dann würde das bedeuten, dass auch Steuermittel in die Programmgestaltung von ARD, ZDF und Co. einfließen.
Aber, wenn wir alle gut aufgepasst haben, ist doch gerade eine Steuerfinanzierung des ÖRR nicht möglich, oder?
Oder aber es ist doch möglich. Dann aber ist fraglich, wofür die Haushaltsabgabe noch gezahlt werden soll.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"