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Autor Thema: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?  (Gelesen 33160 mal)

  • Beiträge: 285
Ich erinnere nochmal hieran:

Zitat
Ein Widerspruch beim Gerichtsvollzieher ist nicht zulässig.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2018, 14:55 von DumbTV«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

  • Beiträge: 285
@ Konspirativ

Jetzt haben wir es schriftlich vom NDR, dass der BS nicht der Gläubiger ist, siehe:
Neues von Bernd Höcker
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7965.msg80218/topicseen.html#msg80218


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2018, 13:48 von DumbTV«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

 
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