Ich bin da auch schon dran genau das herauszufinden. Staatsverträge sind normalerweise im Völkerrecht definiert. Es gibt Quellen, die sprechen von Staatsverträgen um die Angelegenheiten zw. den Bundesländern zu regeln.
Diese Verträge werden i.d.R. ratifiziert und dann zu Landesrecht.
Nur sind diese überhaupt durchsetzbar? Können/dürfen die Länder untereinander Verträge schließen? Und wenn ja wie sind diese zu behandeln? BGB, Landesrecht, VwR, HGB....?Im §15RBStV spricht man ja auch von Kündigung. Ich glaube das ist sehr entscheidend wenn es um die tatsächliche Rechtmäßigkeit dieses Vertrages/Gesetzes geht. Gesetze werden aufgehoben -z.B. wenn sie verfassungwidrig sind- sie werden aber nicht unter Einhaltung von Fristen gekündigt!
Ich Frage mich, ist das Vertragsverhältnis eines Hoheitsgebietes (Bundesland) mit einem anderen Bundesland für mich tatsächlich bindend? Hat es dieselbe Wirkung wie ein Gesetz?
Für Laien wie mich kaum durchschaubar