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Autor Thema: Widerspruch oder Befreiung?  (Gelesen 2905 mal)

j
  • Beiträge: 5
Widerspruch oder Befreiung?
Autor: 29. Oktober 2014, 18:16
Person A ist ratlos:

Person A hat vor ein paar Tagen die Anmeldungsbestätigung vom Rundfunkbeitragsservice erhalten, obwohl sie weder vor dem 01.01.2013 noch danach Geräte angemeldet hatte.

Person A bezieht seit dem 01.01.2013 Bafög. Seit dem 01.01.2014 sogar Leistungen nach dem ALGII. Ein Befreiungsantrag wurde von der Person jedoch nicht gestellt, da ein Befreiungsantrag einer Anmeldung gleichkommen würde. Dieser Anmeldung kann sie jedoch aufgrund der Verletzung diverser Rechte nicht in Kauf nehmen. Die Schuld gegenüber dem Beitragsservice wächst nun dementsprechend.

Sollte die Person A nun:

- beim Beitragsservice um eine rückwirkende Befreiung betteln (mit geringer Aussicht auf Erfolg) oder
- Widerspruch gegen den noch ausstehenden Beitragsbescheid einlegen? (zwar auch geringe Aussicht auf Erfolg, aber immerhin das Widersetzen gegen die Zwangsanmeldung)???


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Gast

Re: Widerspruch oder Befreiung?
#1: 29. Oktober 2014, 19:57
Sollte die Person A nun:

- beim Beitragsservice um eine rückwirkende Befreiung betteln (mit geringer Aussicht auf Erfolg) oder
- Widerspruch gegen den noch ausstehenden Beitragsbescheid einlegen? (zwar auch geringe Aussicht auf Erfolg, aber immerhin das Widersetzen gegen die Zwangsanmeldung)???
... Ein Befreiungsantrag wurde von der Person jedoch nicht gestellt, da ein Befreiungsantrag einer Anmeldung gleichkommen würde. Dieser Anmeldung kann sie jedoch aufgrund der Verletzung diverser Rechte nicht in Kauf nehmen ...
Noch irgendwelche Fragen zum fiktiven Fall?  :P


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Re: Widerspruch oder Befreiung?
#2: 29. Oktober 2014, 20:18
Sicherer ist meiner Meinung nach immer zuerst die Befreiung beantragen. Nicht, dass sie sagen: ihre Rechte sind nicht verletzt, denn sie hätten die Befreiung beantragt (und nicht bekommen).



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Re: Widerspruch oder Befreiung?
#3: 29. Oktober 2014, 20:30
Die Befreiuung wird bei Zwangsanmeldungen i.a. auch rückwirkend gewährt.


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Gast

Re: Widerspruch oder Befreiung?
#4: 29. Oktober 2014, 20:52
Läuft A mit einem Befreiungsantrag nicht auch Gefahr soetwas wie ein stillschweigendes Einver-
ständnis abzugeben, dass A den örR-Beitrag anerkennt und damit entweder regelmäßig zahlt oder
zumindest regelmäßig die Hosen runterlässt um evt. einen Befreiungsantrag bewilligt zu bekommen?  :police:


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Re: Widerspruch oder Befreiung?
#5: 29. Oktober 2014, 21:25
Sobald die Befreiung endet, kann man ja immer noch Rechtsmittel gegen Bescheide einlegen.
Und wenn man die Voraussetzungen lange genug erfüllt, ist bis dahin die Verfassungsmäßigkeit ohne eigene Klage geklärt.


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Gast

Re: Widerspruch oder Befreiung?
#6: 29. Oktober 2014, 22:41
A steckt dennoch in dem selbst angeführten Dilemma:
... Ein Befreiungsantrag wurde von der Person jedoch nicht gestellt, da ein Befreiungsantrag einer Anmeldung gleichkommen würde. Dieser Anmeldung kann sie jedoch aufgrund der Verletzung diverser Rechte nicht in Kauf nehmen. ...
Person A steht es freilich frei ihre Position zur Zwangsabgabe fürs sog. "örR"-System jederzeit zu ändern und über Rechteverletzungen
auch mal drüber hinwegzusehen. Z. B. im Falle man wäre befreit, da würden die Rechteverletzungen ja sowieso keine Rolle spielen  :police:


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Re: Widerspruch oder Befreiung?
#7: 30. Oktober 2014, 02:34
Rückwirkende Befreiung für neuangemeldete Leistungsempfänger:
"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html

...mglw. nicht für vorher bereits Angemeldete. Es gibt *Übergangsregelungen* bis Ende 2014. Deswegen bitte obigen Beitrag selbst genau durchlesen und prüfen, was im eigenen Fall anwendbar ist.
Es ist ein externer Artikel - aus augenscheinlich nicht gerade "dubioser" Quelle.
Ich selbst habe aber nicht die Zeit, mich auch da noch einzuarbeiten ;)

Selbst wenn die Befreiung nicht gewährt werden würde, hätte Person A dann immer noch die Möglichkeit, juristisch dagegen und gegen die Rechtsgrundlage allgemein vorzugehen.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache - und macht die Angelegenheit nicht gerade einfacher.


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Re: Widerspruch oder Befreiung?
#8: 30. Oktober 2014, 09:47
dann ist es wohl durchaus sinnvoller, um eine rückwirkende befreiung zu betteln?! person a ist aber mit der zwangsanmeldung trotzdem nicht einverstanden. kann person a das in dem befreiungsantrag zusätzlich vermerken, oder muss person a darauf hinweisen, wenn die befreiung abgelaufen ist und der nächste beitragsbescheid kommt?

und wie begründet person a ihre rückwirkende befreiung überhaupt?


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