Hallo!
SIK hat ein Schreiben vom Gericht bekommen, in dem der Angeklagte (NDR) eine Auslagenpauschale von 20€ fordert.
SIK fragt sich nun, ob er selbst diese Pauschale auch fordern kann.
Dazu wurde Paragraph 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO zitiert:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können an Stelle ihrer tatsächlichen notwendigen Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen den in Nummer 7002 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmten Höchstsatz der Pauschale fordern
SIK fragt sich, ob er selbst als "normal sterblicher nicht-Anwalt" auch eine "Juristische Person öffentlichen Rechts" ist..?
Laut Wikipedia sieht es nicht so aus, als sei SIK solch eine Person, aber vielleicht weiß jemand hier mehr darüber..
Danke für eure Hilfe..