Eine Person A könnte sich fragen bei Erhalt einer Mahnung, auf welchen Bescheid sich diese beziehen würde. Bei einer Mahnung gibt es keine Frist, welche beachtet werden müsste. PersonX könnte sich im Traum nicht vorstellen, das keine Post, welche mit normal Post also Einfachbrief versucht wurde zuzustellen verloren ginge auf dem Weg zum vermeintlichen Empfänger.
In Abhängigkeit des Zeitpunktes der Mahnung könnte eine Anfrage an den BS/LRA aussehen.
Person A
BS/LRA
Betreff: Das Schreiben xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie Person A das Schreiben zu, auf welcher Grundlage Sie Person A eine Mahnung senden. Leider konnte Person A zu dieser Mahnung keinen entsprechend zuvor zugestellten Bescheid im Posteingang ausfindig machen.
Mit freundlichen Grüßen
In einem zweiten Schreiben, könnte formlos mitgeteilt werden, dass für diese Wohnung bereits unter Name Person B gezahlt wird. Da die Beitragsnummer nur online benötigt wird, damit sich das Formular abschicken lässt. Normal müsste der BS ja die Nummern zu der Wohnung kennen, wenn der Name eindeutig ist.
Falls die Nummer zur Hand ist, kann die natürlich auch angeben werden.
Falls doch ein GV kommen möchte, passiert erst nach der 2ten Mahnung, dann kann diese nicht vollstrecken, weil die Voraussetzung ja nicht mehr vorhanden ist, wenn bereits bezahlt wird, eine entsprechende Info vorbereiten, diese muss gegebenfalls direkt zum Amtsgericht und fertig.