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Autor Thema: Vorgehen bei anstehender Befreiung - "Rechnung" da/ Bafög-Bescheid noch nicht  (Gelesen 1742 mal)

T
  • Beiträge: 15
Guten Morgen ihr lieben Menschen,
Person A hat eine kurze Frage wie er am besten vorgehen sollte. A hat Bafög beantragt und wird dieses auch bekommen. Mit dem Bescheid kommt ja auch die Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Nun ist es so, dass sein Antrag noch nicht fertig bearbeitet wurde bzw. A noch keinen Bescheid hat.
Der Beitragsservice hat A allerdings schon eine Rechnung geschickt für Oktober bis Dezember. Der Betrag ist am 15.11 fällig.

Wisst ihr, wie A jetzt am Besten vorgehen sollte? Seine Befreiung gilt dann ab Oktober sobald A den Bescheid hat.
Muss A Oktober und November trotzdem bezahlen (rückwirkende Befreiung?).
Für die Dauer der Bearbeitung seines Antrages kann A persönlich ja nichts.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Beitragsservice hat A bis jetzt nicht getätigt, da er sich davon wenig Sinnvolles erhofft.

Besten Dank,
Teletubby


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2014, 14:49 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der Beitragsservice hat A allerdings schon eine Rechnung geschickt für Oktober bis Dezember.
"Rechnung"/ "Zahlungsaufforderung"/ o.ä.
...oder offizieller Beitrags-/ Festsetzungsbescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung?

Generell müssen wir um Verständnis bitten:
Aufgrund der wachsend starken Nachfrage von echten GEZ-Gegnern und Zahlungsverweigerern können wir keine Regelfälle mehr behandeln, bei denen sich Probleme aus der Anwendung des RBStV ergeben haben. Wir möchten dem Beitragsservice nicht die Arbeit abnehmen, die sich aus Unklarheiten der Beitragsregelung ergibt. Diese Maßnahme soll auch zum Nachdenken anregen, sich selber Gedanken darüber zu machen wie der Beitragsservice durch Vertuschung, Schummelei und Ungerechtigkeit den Leuten das Geld aus der Tasche zieht.
Person A wende sich mit den entsprechenden Fragen bitte direkt an den Beitragsservice.

Es gibt wohl eine 2 monatige Frist bei Befreiungen - dies ist aber meines Wissens schon im Forum behandelt. Bitte entsprechend die Suchfunktion noch mal "malträtieren" mit Begriffen wie "befreiung" "2 monate" usw.

Gleichzeitig kann sie ihre Frage und ihren Unmut an ihre/n Landtagsabgeordnete/n und Ministerpräsidenten richten. Diese sind verantwortlich für diese Regelungen.


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