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Autor Thema: AW auf HANS M. AUS B. "Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid vom 1#.4.2015  (Gelesen 1216 mal)

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WISO WIRD DAS NICHT VERÖFFENTLICHT ?!?!?

AUF HANS M. AUS B. Schreiben "WIDERSPRUCH GEGEN FESTSETZUNGSBESCHEID" bekam HANS M. aus B. Anfang Oktober das angehängte Schreiben.

Das Einspruchsschreiben war direkt an KW BURMEISTER per einschreiben versand worden und machte ihn auf seine persönliche Verantwortung bei diesen kriminellen Akten aufmerksam.

Auf die meisten Punkte des Widerspruchs vom 1#.4.2015 wurde natürlich nicht eingegangen und auch nicht auf den Antrag auf "Aussetzung der Vollstreckung" allerdings wurde bis jetzt von einer abgesehen.

Ich finde es doch psoitive zu Werten der Ton ist anders und der Satz:
" Sollten sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. sie erhalten dann einen Rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid."  ist doch sehr interessant.


daraus ergeben sich für Hans M. nun folgende Fragen:

Den Widerspruchsbescheid braucht Hans M. aus B. wofür genau ?!
Sollte er diesen Widerspruchsbescheid anfordern?!
Was Macht Mensch mit diesem "Widerspruchsbescheid" ?!

Viel Spass und Glück im Spiel um unsere Freiheit!  (#)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 15:44 von valentino45«
berliner, selbständig, ledig, EK 8,500 /240=3%

 
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