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Autor Thema: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013  (Gelesen 7234 mal)

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Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
Autor: 20. August 2014, 07:06
Hallo liebes Forum!

Es geschehen doch noch Wunder. In meinem Freundeskreis hat es tatsächlich jemand geschafft, dass er vom Beitragsservice rückwirkend ab dem 01.01.2013 befreit wurde und das alles ohne viel Aufwand!
Ende 2013 kamen die üblichen Bettelbriefe mit der Bitte sich anzumelden. Dann 2014 wurde er Zwangsangemeldet, weil er nicht reagiert hatte. Dann kamen die Zahlungserinnerungen von über 300€. Schließlich hatte er dann eine e-Mail dorthin geschickt. Er würde pro Monat 1€ zahlen, da er HartzIV-Empfänger ist und ihn dann niemand ans Bein pi... könnte, weil er ja dann zahlen würde.
Kurze Zeit später kam dann ganz unerwartet der Brief vom BS, wo es tatsächlich schwarz auf weiß steht, dass er nun rückwirkend ab Jan. 2013 befreit ist. Ich musste es gleich ein 2. Mal lesen, weil ich es nicht glauben wollte. Wenn ich den Brief zur Verfügung gestellt bekomme, dann werde ich ihn hier auf jeden Fall einstellen.  Also es geht doch!


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#1: 20. August 2014, 07:39
Er würde pro Monat 1€ zahlen, da er HartzIV-Empfänger ist und ihn dann niemand ans Bein pi... könnte, weil er ja dann zahlen würde.
Kurze Zeit später kam dann ganz unerwartet der Brief vom BS, wo es tatsächlich schwarz auf weiß steht, dass er nun rückwirkend ab Jan. 2013 befreit ist. Ich musste es gleich ein 2. Mal lesen, weil ich es nicht glauben wollte. Wenn ich den Brief zur Verfügung gestellt bekomme, dann werde ich ihn hier auf jeden Fall einstellen.  Also es geht doch!

Der BS hat das Angebot des Beitragszahlers einfach so angenommen? :o


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#2: 20. August 2014, 20:55
Es ist Tatsache, dass der BS ihn rückwirkend ab dem 01.01.2013 bis Nov. 2014 befreit hat, ohne weiteren wilden Briefwechsel, was mich auch sehr erstaunt hat.
Wenn ich dieses Schreiben in die Finger bekomme, dann versuche ich es hier zu posten.


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mk222

Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#3: 20. August 2014, 21:04
Bitte scannen, anonymisieren und als Anhang hier oder woander hochladen. (z.B. Abload.de = Bilderhoster)  :)

Danke!


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#4: 21. August 2014, 08:03
Das ja Oberhammer  :D
Den Brief will ich sehn :D


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#5: 21. August 2014, 10:07
.... da er HartzIV-Empfänger ist ....

Das ist ja eh der einzige tatsächlich stattgegebene Befreiungsgrund.

Würde ich daher jetzt nicht überbewerten, diese "Befreiung".


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#6: 21. August 2014, 11:05
Das ist ja eh der einzige tatsächlich stattgegebene Befreiungsgrund.

Ja rückwirkend bis zu 2 Monate, aber nicht über 1 Jahr rückwirkend.
Ist mir zumindest noch nie untergekommen oder habe jemals davon gehört.
Es sei denn, ich habe etwas verpasst? Dann klärt mich auf.


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#7: 21. August 2014, 12:22
Hier der anonymisierte Anhang für Euch im Anhang.


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#8: 21. August 2014, 13:20
Dieses Schreiben bezeichne ich als "goldwert" und wird von mir auch nicht überbewertet.
Ich hoffe nur, ich wünsche mir, dass viele andere es auch schaffen, sich befreien zu lassen, wenn sie zwangsangemeldet wurden usw. Man hat uns ja schließlich damit gezeigt, dass es funktioniert und sollte daher kein Einzelfall bleiben.


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#9: 21. August 2014, 14:28
Hallo Sunshine,

mal ernsthaft: Jeder der seinen Offenbarungseid nach SGB II geleistet hat und entsprechend Leistungen (umgsspr. Hartz IV) bezieht hat doch überhaupt kein Problem mit dem Rundfunkbeitrag. Wie soll man denn einem nackten Menschen noch in die Tasche greifen? Das weiß natürlich der B-Service auch.

Wir brauchen aber Lösungen, die den (immer weniger werdenden) Menschen helfen, die noch eine gewisse finanz. Basis haben, sei es durch Einkommen oder durch vorh. Vermögen.

Und dafür gab es bis dato noch nicht ein einziges Mal eine Befreiung (sei es auf Basis von Gewissensgründen, Grundrechtsverstößen, religiösen oder anderen Gründen) auf dem Rechtsweg (der ist aber zum Glück auch noch nicht bis zuende ausgeschöpft).

Also bitte nicht böse nehmen, aber dass eine Befreiung aufgrund SGB II möglich ist, ist uns allen bekannt.

Gruß TQ


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#10: 21. August 2014, 14:41
Ist ja alles richtig, und ich bin niemanden böse, aber es geht mir einfach nur darum, dass er rückwirkend vom 01.01.2013 befreit wurde und nicht nur die letzten 2 Monate.
Der BS hat auch nicht großartig was an Unterlagen sehen wollen.
HartzIV bekommt er erst seit Mai 2014.
Aber ist auch egal. In meinen Augen ist es trotzdem unglaublich, was er erreicht hat. Und das zählt.
 :)


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#11: 24. Oktober 2014, 11:26
Die derzeit angewandte Vorsichtstaktik von Beitragss. & Anstalten
gegenüber ALG2-Empfängern ist in letzter Zeit ja schon mehrfach aufgefallen
( u. a. auch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10000.msg68720.html#msg68720 ) .

Anscheinend werden derzeit also alle ALG2-Empfängern komplett rückwirkend bis 01/2013 befreit.

Ist dies möglicherweise für alle nutzbar ( ? ? ) .

Theoretisch wäre so ein hypothetischer Widerspruch gegen einen Anstalts-Bescheid dann
auch für Nicht-ALG2-Empfänger möglich ( ? ? ):
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihrem Bescheid, mir zugegangen am xx/xx/2014,
muss ich hiermit Widerspruch erheben.

Grund: Ich bin ALG2-Empfänger und daher von
der Rundfunkbeitragspflicht befreit.

Deshalb ist der Bescheid ungültig
und umgehend aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern dürften die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
keine Anstalten machen, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu senden ( ? ? )
( Eben da sie derzeitig anscheinend jedes Mal komplett rückwirkend befreien.)
Eventuell ein Schlupfloch (?)

Markus


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Re: Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013
#12: 24. Oktober 2014, 11:38
[...] es geht mir einfach nur darum, dass er rückwirkend vom 01.01.2013 befreit wurde und nicht nur die letzten 2 Monate. [...]
...ein paar aufklärende Infos gibt es wohl in diesem separaten Thread
"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html


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