Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Abmelden beim Einwohnermeldeamt welche Konsequenzen?  (Gelesen 4696 mal)

z
  • Beiträge: 2
Person A arbeitet im Ausland und wohnt auch in der Woche dort (Grenzregion).
Am Wochenende lebt A in Deutschland. Person A hat keine deutsche Staatsbürgerschaft
KFZ Ausweisdokumente usw läuft alles über die Adresse im Ausland.
Da Person A nur am Wochenende in DE ist sieht er nicht ein warum er den Beitrag zahlen soll,
tut das aber im moment weil er keine Probleme will.

Nun fragt sich A aber wenn er sich in DE abmelden würde (da er selbst keine Meldung in DE braucht)
so würde er dem Beitragsservice die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt schicken, er würde den ausstehenden Betrag
begleichen und ab Datum der Abmeldung keine neuen monatliche Beiträge mehr bezahlen.

Nun fragt er sich was im schlimmsten Fall von Behördlicher Seite passieren könnte da in DE ja Meldepflicht besteht?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 234
Ist A Mieter einer Wohnung in Deutschland und wird diese beibehalten?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

z
  • Beiträge: 2
A ist Eigentümer der Wohnung. A hatte bereits 1 Jahr die Wohnung bevor er sich dort angemeldet hatte und nur deswegen weil er eine Mülltonne wollte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 234
A ist Eigentümer der Wohnung. A hatte bereits 1 Jahr die Wohnung bevor er sich dort angemeldet hatte und nur deswegen weil er eine Mülltonne wollte.

Mal abgesehen davon, daß A gegen das Meldegesetz verstoßen würde, kann er sich in dem RBStV einlesen. Dabei sind die für ihn zutreffenden § 7+8 RBStV besonders zu beachten.

https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 24
Es gäbe noch die Möglichkeit, die Wohnung zu einem Campingwagen umzubauen (#)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c

chevignon

Du musst nicht in Deutschland gemeldet sein..das ist Blödsinn. Desweiteren verpflichtet Wohneigentum nicht automatisch dazu, diese Adresse als Meldeadresse anzugeben.
Gibt schließlich genug reiche z.B. Russen, die hier Wohnungen/Häuser gekauft haben, aber in Russland/England/Irland gemeldet sind.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Beiträge: 63
Auszug aus dem Meldegesetz NRW:

§ 13 (Fn 9)
Allgemeine Meldepflichten
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 234
Du musst nicht in Deutschland gemeldet sein..das ist Blödsinn. Desweiteren verpflichtet Wohneigentum nicht automatisch dazu, diese Adresse als Meldeadresse anzugeben.
Gibt schließlich genug reiche z.B. Russen, die hier Wohnungen/Häuser gekauft haben, aber in Russland/England/Irland gemeldet sind.

Leider ist dein Positing hier Blödsinn.  >:D

Natürlich mußt du in Deutschland gemeldet sein, wenn du hier eine Eigentumswohnung besitzt und dich dort regelmäßig zum Wohnen aufhälst. Da sich Person A regelmäßig am Wochenende in seiner Wohnung aufhält und dort wohnt, unterliegt er auch der Meldepflicht.

Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Ausmaß ein Bußgeld von  20-500 Euro betragen kann. Bei schwerwiegenden Verstößen (Verschleierung, ect.) kanns auch schon mal in mehrere Tausend Euro gehen.

Anders sieht es mit leerstehenden Wohnungen aus. Diese unterliegen nicht dem Meldegesetz und auch nicht dem GEZ-Beitrag.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2014, 14:16 von Konspirativ«

c

chevignon

Seh ich anders. Du musst gemeldet sein, dass heißt aber nicht wo.
Du kannst im Ausland gemeldet sein, obwohl du hier wohnst. Du darfst dich halt nur nicht länger als 183 Tage in der BRD aufhalten.
Falls ich hier, deiner Meinung nach, falsch liegen soll, dann würde mich ne Verlinkung zum entsprechenden Gesetzestext interessieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2014, 17:10 von Bürger«

V
  • Beiträge: 63
@ chevignon

Du kannst das sehen, wie Du willst, nur ist Deine These leider falsch. Im Übrigen wirfst Du einiges durcheinander, da die 183-Tage -Regelung den sog. Auslandstätigkeitserlass bzw. viele Doppelbesteuerungsabkommen betrifft und wir uns dann im Einkommensteuerrecht befinden. Zu den Begriffen "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" empfehle ich die §§ 8 und 9 der Abgabenordnung (AO), hat aber alles nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun.

Fazit: wenn man einen tatsächlich vorhandenen inländischen Wohnsitz abmelden oder erst gar nicht anmelden will, um dem Rb zu entgehen, verstößt man gegen diverse gesetzliche Vorschriften und bekommt auch praktische Probleme, z.B. beim Lohnsteuerabzug, falls man denn einen inländischen Arbeitgeber hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben