@ chevignon
Du kannst das sehen, wie Du willst, nur ist Deine These leider falsch. Im Übrigen wirfst Du einiges durcheinander, da die 183-Tage -Regelung den sog. Auslandstätigkeitserlass bzw. viele Doppelbesteuerungsabkommen betrifft und wir uns dann im Einkommensteuerrecht befinden. Zu den Begriffen "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" empfehle ich die §§ 8 und 9 der Abgabenordnung (AO), hat aber alles nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun.
Fazit: wenn man einen tatsächlich vorhandenen inländischen Wohnsitz abmelden oder erst gar nicht anmelden will, um dem Rb zu entgehen, verstößt man gegen diverse gesetzliche Vorschriften und bekommt auch praktische Probleme, z.B. beim Lohnsteuerabzug, falls man denn einen inländischen Arbeitgeber hat.