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  • Termine, Verhandlungen, Verwaltungsgericht Köln: 23. Oktober 2014

Autor Thema: Termine, Verhandlungen, Verwaltungsgericht Köln  (Gelesen 4290 mal)

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Termine, Verhandlungen, Verwaltungsgericht Köln
Autor: 05. Oktober 2014, 21:02
Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag, 23.10.14

www.vg-koeln.nrw.de/presse/Terminvorschau/1410_02.pdf

Verwaltungsgericht Köln

Anschrift:
Appellhofplatz
50667 Köln (Eingang Burgmauer)


23.10.2014 - 9.30 Uhr - Az.: 6 K 4671/13

Dr. S. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln

Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.

23.10.2014 - 10.00 Uhr - Az.: 6 K 7543/13

M. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
 
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.

23.10.2014 - 10.30 Uhr - Az.: 6 K 5899/13

W. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
 
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.

23.10.2014 - 11.00 Uhr - Az.: 6 K 8010/13

N. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln

Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.
 

23.10.2014 - 11.30 Uhr - Az.: 6 K 7817/13

N. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
 
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.


23.10.2014 - 12.00 Uhr - Az.: 6 K 6735/13

L. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln

Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

M
  • Beiträge: 51
Wow, da werden die Klagen im 30 Minuten-Takt behandelt. Das sieht wieder nach Standard-Abweisung aus.


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Viel Erfolg! !!! :)


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Verhandlungen vor dem Kölner Verwaltungsgericht 23.10.14

(angesetzt von 9.30 bis 12.30 Uhr, verlängerte sich jedoch, wegen länger andauernder Diskussionen zu verschiedenen Klagepunkten und Zeit für Kopien, wegen Nachreichen von schriftlichen Begründungen während der Verhandlung)

(konnte selber deswegen auch nicht bei der letzten Verhandlung dabei sein)

Allgemeines zum Ablauf
:

Hinweis von Richterseite, dass schon eine Woche vorher über Themen des Rundfunkbeitrages verhandelt wurde und deshalb bestimmte Punkte nicht neu aufgerollt werden müssen. Die allgemeinen Argumente z.b. bgl. der Klassifizierung ob Steuer, Beitrag etc. wurde jeweils zuanfangs gleich entsprechend belegt, begründet und damit als erledigt definiert.

Hinweis, dass es ein einheitliches Vorgehen der Verwaltungsgerichte bundesweit gibt, in gemeinsamer Absprache bzgl. der möglichen Argumentationen der Kläger und der einheitlichen Begründungen dazu.
Anmerkung, dass diese Thema Neuland für das Verwaltungsgericht Köln ist. Aber um ein Fortkommen direkt in die nächst höhere Instanz zu ermöglichen, wird jeweils eine erleichterte Berufungsmöglichkeit zum Oberverwaltungsgericht angeboten, soll heissen, der Kläger muss selber keinen  weiteren Antrag auf Zulassung zur Berufung mehr stellen, sondern er ist mit diesem Abschluß automatisch gegeben.

(Anmerkung von mir: so habe ich es jedenfalls verstanden)

Zu den Verhandlungen:

Es waren wieder 5 Richter, davon waren 2 Schöffen.

1. Verhandlung
:

Der Kläger ist selber Anwalt, Streitpunkt: 2x bezahlen für 2 Wohnsitze.
Die Klage wurde abgewiesen und Berufung wäre zugelassen worden.
Diskussion bzgl. dem Fortgang durch die Instanzen, Kostenfaktor, Anwaltszwang.
Empfehlung von Richterseite, die Klage zurückzunehmen, Klage wurde zurückgenommen.

2. Verhandlung:

Kläger ist nicht erschienen.
Klage wurde abgewiesen, Berufung wurde zugelassen.

3. Verhandlung:

Die schon bekannten und oft vorgebrachten Gründe wurden kurz angesprochen und deren „Ablehnung“ dargestellt.
vormals nur Radio, jetzt 3facher Betrag
Ungleichbehandlung: Single – WG
bei WG: wer Hauptschuldner etc.
fehlende Widerlegbarkeit (Beweislastumkehr) wurde im Kirchhoff Gutachten gefordert

Der Kläger sprach die Möglichkeit an, das Verfahren „Ruhen zu stellen“, bis auf der oberen Ebene entschieden wurde.
Einwand von Richterseite, dass dies nicht zielführend sei, da dies sich über Jahre hinziehen könnte.

Anmerkung von Seiten der Vertreterin des WDRs
:

Die neue Gesetzeslage zum Rundfunkbeitrag entspreche der Gleichbehandlung und dem Datenschutz. Es müsse nicht mehr hinter den Wohnungstüren geschaut werden, was Sache ist.
Dies war bislang mit einem unheimlichen Aufwand verbunden gewesen, deshalb eben diese Reform, einfach für alle (wie bitte? Für wen?: meine Anmerkung)

(Anmerkung von mir: ist nicht mein Problem, wenn ich als ehrbarer Bürger mitteile, dass ich an dem Gesamtangebot des Örs nicht teilnehme, nicht teilnehmen möchte, so hat man dies zu akzeptieren/respektieren. Mein weiterer Hinweis: notfalls eidestattliche Versicherung, hatten wir ja schon)

Der Kläger hier hat seit 2004 nur Radio und dies auch gewissenhaft bezahlt.

Dann 2013 Verdreifachung des Betrages.
Es folgt der übliche Werdegang: Widersprüche, Widerspruchsbescheid, Klage

Wieder der schon bekannte Vorschlag: Klage wird abgewiesen, aber Zulassung zur Berufung.

Der Kläger möchte aber diesen vorgeschlagenen Weg der Richter nicht einfach so folgen, sondern möchte lieber seine eigenen Klagedefinitionen formulieren.

Eigene Klageformulierungen:

1. Die beiden Bescheide vom.... und …, sowie der Widerspruchsbescheid vom  ...sind aufzuheben.

2. Hilfsweise ist festzustellen, dass es für ihn als ausschließlichen Radionutzer eine besondere Härte nach §4 Abs. 6 darstellt, auch zur Finanzierung des Gesamtangebotes (Radio und Fernsehen) der öffentlich-rechtlichen Anstalten herangezogen zu werden

3. Hilfsweise als Härtefall von der Zahlung in angemessener Weise entbunden zu werden

4. Ich beantrage außerdem, das Verfahren zum Ruhen zu bringen, bis höchstrichterlich eine Entscheidung ergangen ist.

5. Ich beantrage, dass alles in Schriftform vorliegende formulierte berücksichtigt wird.

Desweiteren wurde über die Aussetzung der Vollstreckung in Form des Eilverfahrens diskutiert.

Dies sei nur möglich, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmässigkeit bestünde (Aber Hallo)


Wichtigster Einwand von Richterseite:

Problematik des Lahmlegens des WDRs dadurch bei entsprechender Anzahl dieser Anträge

Weiter: Durch Vollstreckungsaussetzung würde der Gläubiger (hier die Rundfunkanstalten) auf den Trockenen gelegt werden.

(Meine Anmerkung dazu: so what?)

Es gab auch noch eine weitere Verhandlung, davon demnächst mehr.
Ich denke, obiges ist schon mal nicht schlecht.

Die nächste Verhandlung hatte u.a. den Inhalt der Richterlichen Unabhängigkeit auch in den unteren Instanzen, aber davon später mehr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2014, 21:45 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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