Ja ja, der WDR. Da hat sich aber jemand ganz schön aus dem Fenster gelehnt:
http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkgremien-die-aufseher/9679252.htmlDie Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrats entspricht nach Angaben der Vorsitzenden Ruth Hieronymi sogar den Vorgaben für das ZDF. „Empfehle Modell WDR-Rundfunkrat“, kommentierte Hieronymi, selbst CDU-Mitglied und früher im Europäischen Parlament, das Karlsruher Urteil, in dem als Obergrenze ein Drittel an Politik- und Parteienvertretern im ZDF-Verwaltungs- und Fernsehrat festgelegt wurde. Regierungsvertreter seien von der Mitgliedschaft im WDR-Rundfunkrat ausgeschlossen. Aktuell werden 15 der 49 Gremiums-Mitglieder vom Landtag NRW entsandt.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"