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Autor Thema: Illegale Arbeitnehmerüberlassung im ARD-Hauptstadtstudio, SG Berlin 28.08.14  (Gelesen 1225 mal)

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Sozialgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2014
- S 81 KR 280/12 -

Illegale Arbeitnehmerüberlassung im ARD-Hauptstadtstudio
RBB beschäftigte scheinselbständigen Tonassistenten


Darüber, wer Arbeitgeber eines Tonassistenten war und ob er im Rahmen seiner Tätigkeit von April 2007 bis Dezember 2010 der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung unterlag, musste nunmehr das Sozialgericht entscheiden.

Im hier zugrunde liegenden Fall beschäftigte von 2007 bis 2010 der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) für das von ihm geleitete ARD-Hauptstadtstudio einen scheinselbständigen Tonassistenten. Der Mitarbeiter war dem RBB von einem kleinen Subunternehmen, das Dienstleistungen im Bereich von Rundfunk und Fernsehen anbietet, vermittelt worden. Das Unternehmen besaß keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Mit dieser illegalen Vertragskonstruktion sparte der RBB nicht nur Buchhaltungsaufwand, sondern auch Sozialabgaben. Zugleich verlagerte er die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Risiken auf das Subunternehmen. Motiv hierfür scheint der vom Produktionsleiter geschilderte Kostendruck gewesen zu sein. 2010 beendete der Sender diese Vertragskonstruktion. Seitdem beschäftigt er den Tonassistenten unter Zahlung von Sozialabgaben.

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