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  • Termine, Verwaltungsgericht München, 15.10.14: 15. Oktober 2014

Autor Thema: Termine, Verwaltungsgericht München, 15.10.14  (Gelesen 7576 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Termine, Verwaltungsgericht München, 15.10.14
Autor: 06. Oktober 2014, 22:38
Verwaltungsgericht München

Bayerstraße 30
80334 München
Tel.: 089 – 51 43- 0

Mittwoch, 15.10.14, 11 Uhr

Kammer 6b, Sitzungssaal 6

Beklagter: Bayerische Rundfunk,

=> Rundfunkbeitrag

Die Klägerin, eine gewerbliche Autovermietung, wendet sich gegen Beitragsbescheide des Bayerischen Rundfunks. Sie begründet die Klage im Wesentlichen damit, dass der neue Rundfunkbeitrag eigentlich eine unzulässige Landessteuer sei und insbesondere zu einer ungerechtfertigenten Ungleichbehandlung der Klägerin führe.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

M
  • Beiträge: 32
Zitat
eine gewerbliche Autovermietung

Sixt?


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Als Ergänzung:
Am gleichen Tag soll dort auch noch ein anderes Verfahren gegen den BR stattfinden.
( Von http://www.afdbayern.de/klage-gegen-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/ )
Zitat
Am Mittwoch, dem 15. Oktober 2014, findet um 9:15 im Verwaltungsgericht München (Bayerstr. 30, Sitzungssaal 6) die mündliche Verhandlung der Klage des AfD-Kreisvorstands Ulrich Neymeyr gegen den Bayerischen Rundfunk statt...
Zur Klagebegründung:....
Da der Rundfunk gegen die im Rundfunkstaatsvertrag definierten Aufgaben schwerwiegend verstoßen hat, entfällt klagegemäß im Gegenzug die Pflicht der Gebührenzahlung.


Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 19:26 von unGEZahlt«

R
  • Beiträge: 1.126
Als Ergänzung:
Am gleichen Tag soll dort auch noch ein anderes Verfahren gegen den BR stattfinden.
( Von http://www.afdbayern.de/klage-gegen-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/ )
Zitat
Am Mittwoch, dem 15. Oktober 2014, findet um 9:15 im Verwaltungsgericht München (Bayerstr. 30, Sitzungssaal 6) die mündliche Verhandlung der Klage des AfD-Kreisvorstands Ulrich Neymeyr gegen den Bayerischen Rundfunk statt...
Zur Klagebegründung:....
Da der Rundfunk gegen die im Rundfunkstaatsvertrag definierten Aufgaben schwerwiegend verstoßen hat, entfällt klagegemäß im Gegenzug die Pflicht der Gebührenzahlung.


Markus

Im gleichen Zuge kann man auch fragen, inwieweit überhaupt noch jemand zur Zahlung des sog. Beitrages verpflichtet ist, so lange sich das ZDF nicht an die Weisungen des  Bundesverfassungsgerichtes hält.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

b
  • Beiträge: 58
Ähnliches wird in meiner Widerspruchsbegründung stehen.

Kann man sich eigentlich auf ausstehende Entscheidungen
oder schwebende Verfahren berufen (z.B. beim BVerfG oder
EUGh?), wenn man Zahlungen verweigert (bis zur Entscheidung
zurückbehält)?


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Das deutsche Staatsfernsehen ist wie Fukuschima,
es strahlt so lange, bis alle behindert sind. (Dr. Alfons Proebstl - Folge 36)

2
  • Beiträge: 98
Gibt es hierzu schon News?


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P
  • Beiträge: 207
Sixt?
Ja.

Zunächst war aber Herr  Neymeyr um 09.15 d'ran. Er hatte natürlich über die AfD viele Bericht-Statistiken und berief sich darauf, dass er als privater Beitragsverpflichteter nicht dafür zahlen wolle, dass Tagesschau und "heute" einseitig und gegen die AfD berichteten.
Den Richtern war dies aber egal, sie seien dafür nicht zuständig, der Kläger möge sich bezüglich der Unausgewogenheit an die zuständigen Gremien (Fernsehrat u.a.) wenden. Die Beitragspflicht sei hiervon unabhängig.
Im übrigen, so das Gericht, käme es auf einzelne Unausgewogenheiten zweier Nachrichtensendungen nicht an, weil es ja über 60 Sender gäbe.
Erst, wenn der Kläger Unausgewogenheiten bei der Mehrzahl der Sender belegen könne, würde dieser Punkt näher betrachtet werden können.


Dann war ein Zahnarzt an der Reihe, leider ein äußerst spärlich informierter Zahnarzt. Denn er berief sich darauf, dass er sich durch den ...staatsvertrag nicht verpflichtet fühle, immerhin wäre er an diesem Vertrag ja nicht beteiligt, und im übrigen handele es sich um eine Steuer.
Die Richter gaben ihm eine Lehrstunde in Staats- und Öffentlichem Recht und beschrieben ausführlich, dass die ...staatsverträge letztlich durch die Landesparlamente genehmigt würden und dadurch Gesetzeskraft erlangten.
Anschließend empfahl das Gericht dem Kläger, seine Klage gegen einen der Beitragsbescheide zurückzunehmen, was dieser dann auch tat.
Jetzt empfahl das Gericht dem Kläger, "bei dieser Gelegenheit..." gegenüber dem BR auch seinen Widerspruch gegen einen weiteren Beitragsbescheid (der nicht Gegenstand dieses Verfahrens war) auch gleich zurückzunehmen.
Er tat es und verließ danach fluchtartig den Verhandlungssaal.



Dann, Uhr 11.00, Auftritt Fa. Sixt.
Das Gericht war noch immer in gleicher Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern,
der BR noch immer vertreten durch die gleichen zwei Rechtsassessoren.
Für den Kläger waren der Chef-Justiziar und ein Anwalt anwesend.

Der gesamte Klagewegs-Sachverhalt wurde verlesen, anschließend gab es hierzu ergänzende Stellungnahmen von BR und Sixt.

Vom Gericht gab es den bekannten Hinweis, dass das meiste bereits vom Bayerischen Verfassungsgericht
entschieden worden sei.
Sixt verwies besonders darauf, dass 1. die RFA bei der Einführung des Beitrages keine Prognosen über das zu erwartende Beitragsaufkommen angestellt oder aber solche Prognosen erstellt, jedoch nicht veröffentlicht hätten.
Dies stelle eine Verletzung des Gebots der Beitragsaufkommensneutralität und somit, so wie ich es verstanden habe, auch eine Demokratieverletzung dar.

2. rügte Sixt ein "strukturelles Vollzugsdefizit der Kfz-Beitragserhebung" insofern, als der BR das Vorhandensein von gewerblich genutzten Kfz tatsächlich überhaupt nicht prüfen würde. Da Sixt alle seine Kfz angegeben hätte, andere Gewerbetätigen ihre Kfz aber möglicherweise gar nicht angeben bräuchten, fühle Sixt sich ungleich behandelt.

Auch ein Abgleich mit den Daten der Zulassungsstellen würde nicht erfolgen und sei im übrigen rechtlich auch gar nicht zulässig (lediglich Daten von Inhabern von Haushalten und von Inhabern von Gewerbetrieben könnten über Meldebehörden eingeholt werden, nicht jedoch Kfz-Halterdaten).

Die BR-Vertreterin meinte daraufhin, diese rechtliche Ermächtigung könne jederzeit nachgeholt werden, sie musste sich aber keine große Mühe geben, denn der Vorsitzende Richter nahm ihr die Arbeit ab und stellte eine Rechtskonstruktion dar, nach der eine Rechtsauslegung, aufgrund derer ein Abruf von Kfz-Halterdaten durchaus zulässig sein könnte, möglich sei.

Dennoch:
Die Frage nach der derzeitigen Unzulässigkeit des Kfz-Halterdatenabgleichs wurde nicht entschieden.
Und: Die BR-Assessorin erklärte, dass Kfz-Halterdaten gar nicht abgefragt würden.

Zum Schluss ging es um den Sinn und den weiteren Verlauf des Verfahrens. Gericht und Sixt-Vertreter waren sich einig, dass die Argumente weitestgehend ausgetauscht waren und eine weiterführende Entscheidung nur über das Bundesverwaltungsgericht hin zum Bundesverfassungsgericht möglich sei.
Die hierfür empfehlenswerte Sprungrevision lehnte der BR weiterhin ab (hier passt der Vergleich mit
der Scheu des Teufels vor dem Weihwasser).
Die weitere Möglichkeit, dass das Gericht selbst seine Möglichkeit der Normenkontrolle (siehe Normenkontrollklage) nutzt, beschrieb der Vorsitzende Richter als sehr unwahrscheinlich.

So muss sich Sixt, so müssen wir alle uns weiterhin durch die Instanzen klagen, bis denn mal einer beim BVerfG ankommt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2014, 19:39 von Bürger«

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  • Beiträge: 98
Danke für den Bericht!

Ich hoffe, Sixt wird weiter machen. Aber das haben die ja schon angekündigt.


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
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Auch wenn bisher alle Klagen abgewiesen wurden... dass ein großes Unternehmen wie Sixt dranbleibt, ist ein gutes Zeichen, und ich frage mich, wie lange die Politik noch mit Scheuklappen gegenüber dem Unwillen in der Bevölkerung herumlaufen kann.

Die AfD sammelt bereits Stimmen mit dem Rundfunkbeitragsthema und zwar nicht zu knapp und das macht den anderen Parteien Sorge.

Wenn der Unmut noch etwas mehr zunimmt, kriegen wir den Beitrag zu Fall. Die Suppe wird langsam warm und fängt irgendwann an zu kochen. Der Beitrag kommt auf die Dauer nicht durch, da bin ich mir sicher.

Daher: dranbleiben, weitermachen, kämpfen!



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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Die Klage-Ambitionen von Sixt waren doch schon mal vor einem halben Jahr im Vorfeld der Rossmann-Klage aktuell . Sixt hatte sich damals aus unerklärlichen Gründen leider kurzfristig zurück gezogen.
Im Zusammenspiel mit Rossmann hätte im Mai das Urteil der Schande so einen deftigeren Anstrich bekommen. Sixt hätte aufgrund seines Firmenprofils gleich in zweierlei Hinsicht attackieren und den Edelrichtern Schwierigkeiten bereiten können :
Betriebsstättenabgabe/viele Filialen sowieso und zusätzlich bezüglich des Schwachsinns der Berechnung seiner X-unzähligen Autoradios. So wurde nun heute dieser kompetente Kläger Sixt fast unbemerkt ebenfalls abgebügelt. Er macht hoffentlich weiter...
Schade , Sixt hat als Alleingänger seine idealen Voraussetzungen leichtfertig vertan und fast stumm vor der Öffentlichkeit verpuffen lassen.
Gemeinsam im Boot mit Rossmann und Geuer hätte der 15.Mai "vielleicht" ein klein wenig anders geendet.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2014, 21:26 von mickschecker«
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