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Autor Thema: VG Stuttgart v. 01.01.2014, Az. 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14  (Gelesen 1416 mal)

K
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Hallo zusammen,

das Verwaltungsgericht Stuttgart gab kürzlich eine Pressemitteilung über die Verfahren  3 K 4897/13 und 3 K 1360/14 zum Rundfunkbeitrag heraus, die hier nachgelesen werden kann.

Die Urteile im vollständigen Wortlaut können über diesen Link nachgeschlagen werden. Dazu auf der Seite einfach das Aktenzeichen links eingeben.

Inhaltlich haben die Verwaltungsrichter des VG Stuttgart die Tastenkombination STRG+C benutzt.



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s
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Einen vollständigen Wortlaut gibt es ja noch nicht. Die Begründung kommt doch erst im Lauf des Monats.

Was man da lesen kann, ist erst mal nur die Entscheidung.

Am wichtigsten:
Zitat
Das Gericht hat die Berufung in beiden Musterverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.


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