Situation:
- Person P hat ein Festsetzungsbescheid bekommen und als Antwort Zurückweisung hilfsweise Widerspruch an LRA abgeschickt.
- LRA hat mit Widerspruchsbescheid geantwortet. In der Rechtsbehelfsbelehrung wurde die Adresse eines Verwaltungsgerichts angegeben.
- Person P hat den angegebenen Verwaltungsgericht angeschrieben und um Informationen gebeten: ist Verwaltungsgericht Beitragsschuldner, wenn ja in welcher Höhe gezahlt wird.
- Verwaltungsgericht hat geantwortet: ja, man ist Beitragsschuldner und zahlt xxx Rundfunkbeiträge pro Jahr.
- Im Widerspruchsbescheid wurde somit die Adresse eines
Beitragsschuldners (Verwaltungsgericht),
bei dem Person P klagen kann, angegeben.
Frage: welche Möglichkeiten hat Person P, um die Angelegenheit zu regeln? Widerspruchsbescheid ist ein Dokument des Rundfunkrechts und die regelnde Stelle (Verwaltungsgericht) ist im Rundfunkrecht ein einfacher Beitragsschuldner.
Wann ist der genauer Zeitpunkt, an dem Beitragsschuldner (Verwaltungsgericht) zum Gericht (Verwaltungsgericht) transformiert wird? Ist des der Zeitpunkt, an dem Person P die Klage an Verwaltungsgericht schickt? Oder ist es der Moment, beim Anfang der Verhandlung?
Oder ist es generell nicht genau zu bestimmen, da alles innerhalb des Rundfunkrechts sich abspielt.
Außerdem wie ist dieser Vorgang zu verstehen: Gerichte bekommen für ihre Arbeit von beteiligten Parteien Entschädigung in Form von
Gerichtskosten. So bekommt auch Gericht (Verwaltungsgericht) das Geld und später zahlt als Beitragsschuldner (Verwaltungsgericht) an die LRA in Form von Rundfunkbeiträgen.