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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch vs. rechtsmittelfähiger WiderspruchsBESCHEID  (Gelesen 13368 mal)

S
  • Beiträge: 1.165
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hier stimmt doch irgendetwas nicht. Man kann von dem Verein ja halten was man will, aber ich halte die ganz bestimmt nicht für blöd. Das fehlende Leistungsgebot in den Bescheiden kann doch nicht nur ein Flüchtigkeitsfehler sein.
Wenn da aber irgendeine Masche dahinter stecken sollte, erschließt sich mir der Sinn nicht, denn einen Vorteil bringt es denen ja anscheinend nicht.


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  • Beiträge: 3
Vorab: Dass im Widerspruchsbescheid erwähnt wird, dass für den Widerspruch ein "Standardschreiben aus dem Internet" verwendet wurde, legt den Schluss nahe, dass sie hier mitlesen.

Diese Fomulierung tauchte auch in einem gestern erhaltenen Schreiben vom Beitragsservice auf. Anstatt im Internet zu surfen, sollten die Mitarbeiter lieber mal den Widerspruch bearbeiten. :police:



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