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Autor Thema: Probleme mit Beitrag  (Gelesen 1486 mal)

Y
  • Beiträge: 2
Probleme mit Beitrag
Autor: 08. Oktober 2014, 19:43
Hallo,
Person A ht gestern Post von der GEZ bekommen, die Beitrage in einer Höhe von rund 400 Euro nachgezahlt haben wollen. Die Situation ist wie folgt:

Person A zog in Wohnung A im März 2012. Von Juni bis September war Person A dann wegen Student gebührenbefreit, sollte aber noch für Mai nachzahlen. Dies hat Person A ignoriert da Person A es unlogisch findet das man sich nicht rückwirkend befreien lassen kann. Ab September 2012 ist Person A dann in Wohnung B gezogen. Hat auch alsbald die übliche anmelde Post von der GEZ bekommen. Wegen der schlechten Erfahrungen hat Person A einfach keine Rundfunkgeräte vorhanden angegeben. Danach war auch erst mal Ruhe. Nun wohnt Person A seit August 2014 in Wohnung C die auch die ganze Zeit über als Erstwohnsitz gemeldet war und hat erneut Post von der GEZ bekommen. Diese wollen für Wohnung A etwa 400 Euro an Rundfunkbeiträgen nachgezahlt haben. Weisen auch nett darauf hin, dass Person A auch ohne Bescheid zu bezahlen hat und das es seit September 2012 nicht möglich war mir Zahlungsaufforderungen zu senden!

Person A's Fragen:
Muss A das Zahlen?
Was macht A am besten?
Warum brauchen die zwei Jahre nachdem sie schon gemerkt haben, dass die Briefe zurückkamen um beim Einwohnermeldeamt nachzufragen??

Schonmal Danke für die Hilfe!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 20:06 von Uwe«

s
  • Beiträge: 516
Re: Probleme mit Beitrag
#1: 08. Oktober 2014, 21:36
A hat also versäumt, sich abzumelden, als er feststellte, keine Geräte mehr zu haben.
Ohne Abmeldung läuft die Gebührenpflicht weiter. Und das für eine Wohnung, die er gar nicht mehr bewohnt.

Auf welchen Zeitraum bezieht sich denn die Nachforderung?

Für die Zeit ab 2013 kann A der Nachforderung (für diese Wohnung) entkommen, indem er nachweist, gar nicht mehr dort gewohnt zu haben. Dafür wird dann aber irgendwann für Wohnung B eine Forderung kommen, die nicht mehr so leicht loszuwerden ist.

Wenn die Befreiung bis September 2012 befristet war, wird gegen die Nachforderung von Oktober bis Dezember 2012 gar nichts zu machen sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 22:02 von Bürger«

Y
  • Beiträge: 2
Re: Probleme mit Beitrag
#2: 08. Oktober 2014, 21:52
Schon mal Danke für deine Antwort.
Für welchen Zeitraum die Forderung ist, weiß Person A leider nicht. Die GEZ hat nur die Höhe (oder Tiefe) des derzeitigen Gebührenkontos mitgeteilt.
Im Umkehrschluss wäre es also so, dass wenn Person A für Wohnung A die geforderte gesamte Summe zahlt, trotzdem für Wohnung B noch Forderungen kommen (könnten) also wäre es wohl besser, nur bis 2013 zu zahlen und den Rest einfach abzuwarten! Gibt es irgendwo Gesetze auf die Person A verweisen kann, dass wenn sie nachweise nach 2013 nicht mehr dort gewohnt zu haben und deshalb nicht bezahlen zu müssen? Person A hat schon mit der Hotline telefoniert, die leider nicht sehr hilfreich war: Sie hat sich nicht abgemeldet und muss zahlen, tschüss....
Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 22:03 von Bürger«

s
  • Beiträge: 516
Re: Probleme mit Beitrag
#3: 08. Oktober 2014, 22:15
Das zuständige Gesetz ist der RBStV, da speziell der § 14.

In Absatz 3 steht, dass bereits gemeldete Teilnehmer als beitragspflichtig an der gespeicherten Anschrift angenommen werden. Danach müsste man auch dann zahlen, wenn man nicht mehr da wohnt.

In Absatz 5 steht aber, dass diese Annahme widerlegt werden kann.


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