Eine Befreiung wegen "geringem Einkommens" ist offiziell nicht vorgesehen. Einzig HartzIV-Empfänger sowie Bezieher von bestimmten Sozialhilfeleistungen können auf Antrag befreit werden. Wohngeldbezug gilt nicht als Befreiungsgrund.
Entsprechende Härtefallanträge wurden bisher immer durch die Sender abgelehnt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat allerdings bereits in mehreren Fällen erkannt, dass dies nicht zulässig ist: Az 27K 201.12 vom 24.9.2013 sowie Az 27 K 35.13 vom 3.7.2013.
In beiden Fällen wurde entschieden, dass auch Bürger, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, die jedoch aus bestimmten Gründen kein HartzIV beziehen können, von der Beitragspflicht zu befreien sind.
Hingegen hat das Verwaltungsgericht Potsdam in meiner Sache entschieden, dass eine Befreiung wegen geringem Einkommens nicht möglich ist.
Wie auch immer. Ich denke es lohnt sich, zu klagen und es zumindest in der ersten Instanz, in der kein Anwaltszwang besteht, zu versuchen, insbesondere wenn man in Berlin wohnt, denn dort scheinen die Richter recht beitragskritisch zu sein.