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Autor Thema: Befreiung wegen sehr niedrigen Einkommens, Beispiele und Nachweise?  (Gelesen 2469 mal)

I
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Liebe Mitstreiter,

wurde schon einmal jemand wegen sehr niedrigen Einkommens von der GEZ-Zwangsgebühr befreit?

Falls ja, welche Nachweise musste er erbringen? Kopie Steuererklärung vielleicht?

Mal angenommen, Person X verdient wirklich nur sehr wenig. Wie sollte sie vorgehen, um so eine Befreiung zu erreichen?

Danke im Voraus für eure Tipps! Ich habe im Forum gesucht, aber nichts gefunden.

Euer
IchZahlNicht


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G
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Wenn Sie nachweislich nicht genügend Geld besitzen, um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, so können Sie sich von den Gebühren befreien lassen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen aus der Grundsicherung erhalten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Menschen mit geringem Einkommen jetzt bessere Chancen, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Eine Befreiung oder zumindest eine Reduzierung der Gebühren ist dann möglich, wenn der Betroffene nach der Zahlung der Gebühr unter das Existenzminimum rutschen würde. (AZ: 1 BvR 3269/08)

Man müßte dann wohl einen Einkommensnachweis zum Beitragsservice senden und einen Antrag wegen eines Härtefalls stellen. Dann auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen, daß eine Befreiung aufgrund eines Härtefalls sehr wohl möglich ist.                                                                                                                     .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2014, 19:36 von Gucky«

I
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Danke für die Infos!


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P
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Moin, moin,
also mir wurde die sogenannte Härtefallregelung wegen zu wenig Einkommen trotz Urteil vom Bundesverfassungsgericht beim hiesigen Verwaltungsgericht und natürlich auch schon von der GEZ verweigert. Obwohl ich mit Rente und Wohngeld noch weniger habe als ALG2 wäre.

Die lehnen alles ab. Und wer hat schon das Geld durch alle Instanzen zu klagen?
Viel Glück, vielleicht klappt es ja bei dir. ;)
Puscheli


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Eine Befreiung wegen "geringem Einkommens" ist offiziell nicht vorgesehen. Einzig HartzIV-Empfänger sowie Bezieher von bestimmten Sozialhilfeleistungen können auf Antrag befreit werden. Wohngeldbezug gilt nicht als Befreiungsgrund.

Entsprechende Härtefallanträge wurden bisher immer durch die Sender abgelehnt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat allerdings bereits in mehreren Fällen erkannt, dass dies nicht zulässig ist: Az 27K 201.12 vom 24.9.2013 sowie Az 27 K 35.13 vom 3.7.2013.

In beiden Fällen wurde entschieden, dass auch Bürger, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, die jedoch aus bestimmten Gründen kein HartzIV beziehen können, von der Beitragspflicht zu befreien sind.

Hingegen hat das Verwaltungsgericht Potsdam in meiner Sache entschieden, dass eine Befreiung wegen geringem Einkommens nicht möglich ist.

Wie auch immer. Ich denke es lohnt sich, zu klagen und es zumindest in der ersten Instanz, in der kein Anwaltszwang besteht, zu versuchen, insbesondere wenn man in Berlin wohnt, denn dort scheinen die Richter recht beitragskritisch zu sein.


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t
  • Beiträge: 46
Das gilt leider auch nicht für Studenten, die dem Grunde nach BAföG berechtigt sind,
aber deren Einkommensgrenze der Eltern leider knapp überschritten wird und die deshalb weit weniger als den Grundsicherungssatz zum Leben haben  >:(

Also lieber nach anderen Möglichkeiten zur Umgehung der Zwangsabgabe suchen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2014, 20:43 von Bürger«

 
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