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Autor Thema: WG: Zahler zieht aus/ meldet Whg. ab; nach Jahren neues WG-Mitglied > Nachzahlg?  (Gelesen 1678 mal)

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  • Beiträge: 1
Liebe Community,

ein fiktiver Freund hat mich gefragt, ob es möglich wäre nach 2013 durch das Raster der GEZ zu fallen. Sein fiktiver Fall ist so:

Seine Freundin und er haben einen gemeinsame Wohnung, die Freundin (zahlt die Gebühren) zieht nach der Trennung aus und meldet die GEZ für diese Wohnung ab(2015). Sie hat einen Neuen, bei dem sie einzieht, der bereits zahlt (ohne Worte).

Nun hat mein fiktiver Freund seit Mitte 2016 eine neue Partnerin und die Erinnerung an die GEZ erwacht. Er hat also über ein Jahr keine Gebühren gezahlt hat, weil er das vorher eh nie tat und keine Aufforderungen bekommen hat... "Aus dem Auge, aus dem Sinn"-mäßig.

Nun hat die neue Mitbwohnerin die GEZ für die Wohnung wieder angemeldet.
Jetzt hat mein fiktiver Kumpel Angst, dass er für die vergangenen 1,5 Jahre nachzahlen muss.

Meint ihr, es wird im Zuge einer Neu-Anmeldung einer Wohnung geprüft, ob vorher was bezahlt wurde?

Liebe Grüße und Danke im vor raus


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Durch das GEZ/ Rundfungebühren- Raster gefallen möglich?" musste präzisiert und der Beitrag weitergehend anonymisiert werden.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2016, 19:28 von Bürger«

 
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