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Autor Thema: Benötige einige Infos für eine Klageschrift  (Gelesen 5294 mal)

b
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Benötige einige Infos für eine Klageschrift
Autor: 27. September 2014, 19:49
Hallo,
ich hätte, zur Vorbereitung einer Klageschrift, einige Fragen bzw. benötige Infos:

1. Gibt es eine Statistik, die aufschlüsselt wieviel % des öffentlichen Fernsehens Unterhaltung, Kultur, Sport, Politik...ist
2. Gib es eine Statistik, die aufschlüsselt, wieviel % der zur Verfügung stehenden Gelder für welche Sparte ausgegeben werden, s.o.
3. Kann man im Ausland, insbesondere Österreich, Schweiz, Niederlande, Südtirol, Frankreich, ARD und ZDF ohne grösseren Aufwand und Kosten frei empfangen?
Danke


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J
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Zu 1+2: Angaben dürften im KEF-Bericht enthalten sein: www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf
 
Zu 3: Ja, per Satelit. Wenn Du jetzt auf die Idee kommst, dass die auch zahlen müssen: Nein. Denn Gesetze der Deutschen  Bundesländer können keine Wirkung im Ausland entfalten.


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Hier findest Du im Kapital 7.3 eine Reihe von Angaben zur Mediennutzung, wie sie vom Statistischen Bundesamt erfasst wurden und auf die sich Gerichte berufen:

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/KulturMedienFreizeit.pdf?__blob=publicationFile

Anzumerken ist, dass man die Begriff "Politik und Gesellschaft" (ARD) und "Information" (ZDF) kritisch betrachten muss, da es sich hierbei vielfach um Werbung von Personen des etablierten Parteienkartells für sich und ihre Organisation handelt. Dazu muss man sich nur einmal ansehen, wie häufig bestimmte Personen in Diskussionsrunden auftreten ... 

Dem Bürger wird so vermittelt, dass nur die etablierten Politiker ernstzunehmende Bewerber sind. Dabei gibt es eine Reihe von Alternativen, denen man im öffentlich-rechtlichen Fernsehen kaum eine Darstellungsmöglichkeit gibt:

http://bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/ergebnisse/bundesergebnisse/index.html

Die Wahlergebnisse sind so zumindest teilweise das Ergebnis der Vorauswahl von Diskussionsteilnehmern durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Stichwort: selbsterfüllende Prophezeiung !

Dabei stehen die meisten außerparlamentarischen Oppositionsparteien auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - trotzdem werden sie vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen weitgehend ausgegrenzt.

http://www.verfassungsschutz.de/download/vsbericht-2013.pdf


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Auszug aus dem Artikel unter
http://www.stern.de/kultur/tv/medienkolumne-die-ard-macht-es-wie-die-raupe-nimmersatt-2141407.html
Zitat
Zu wenig Geld fließt in Aufklärendes

Überschlägt man das Programmangebot von ARD, ZDF und allen Ablegern einmal nicht nach den üblichen Kategorien wie Information und Unterhaltung, sondern unterteilt es in Einlullendes und Aufklärendes, in einerseits Angebote, die auch durch ganz normale Marktmechanismen finanzierbar wären (was für den Fußball sicher ebenso zutrifft wie für die Übertragung eines Helene-Fischer-Konzerts, alle Volksmusik, das Gros der Vorabendserien und Boulevard aller Art).

Und andererseits Inhalte, die der Förderung jenseits des Marktes bedürfen (wie die Auslandsberichterstattung, investigative politische Magazine und Reportagen, Nachrichtensendungen etc.) - dann zeigt sich, dass etwa 7/8 des Geldes in Einlullendes gehen.


Edit "Bürger":
Zitat kenntlich gemacht


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

b
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Danke, das hilft mir weiter.
Ich habe noch eine Frage, rechtlichen aber sehr theoretischen Inhalts. Ich moechte jetzt nicht erlaeutern warum, vielleicht liest ja Feind mit, gut will nicht paranoid werden oder mich selber wichtiger nehmen als ich bin, nach Abschluss der Gerichtsverhandlung werde ich das Urteil hier einstellen, kann aber noch dauern, diese Woche oder naechste reiche ich die Klage ein.

Meine Frage ist Folgende:
Nehmen wir an die oeffentlich-rechtlichen Sender koennten dauerhaft, z.B. aus technischen Gruenden, nicht senden. Wuerde dies einen Anspruch auf Einstellung der Zahlungen seitens der GebüHrenpflichtigen begründen? Auf welche Gesetze könnten sich diese stützen?
danke


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Wenn jemand aus technischen Gründen objektiv keinen Rundfunk empfangen kann, käme nach der Gesetzesbegründung eine Anerkennung als Härtefall i.S. § 4 Abs. 6 RBStV in Betracht.

Aus der Gesetzesbegründung (Ratifizierungsgesetz Berlin):
Zitat
Darüber hinaus ist ein besonderer Härtefall unter anderem dann anzunehmen, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet oder Mobilfunk) Rundfunk zu empfangen.
Quelle: www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-3941.pdf - Seite 50

Eher theoretisch, denn die Beweislast dafür wird der Antragsteller haben.


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Hallo, danke. Ich meinte aber den umgekehrten theoretischen Fall. Nehmen wir an infolge eines sagen wir Meteoriteneinschlags auf die Sendeanlagen würde der ÖR permanent ausfallen und könnte nicht senden. Bestünde Anspruch auf Verweigerung der Zahlung?


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Für den gesunden Menschenverstand und das natürliche Rechtsempfinden ist klar, dass in einem solchen Falle anteilig Geld rückerstattet oder eine andere Form des Ausgleichs geschaffen werden müsste. So wie es sich auch bei einer Nichtbereitstellung der Nutzungsmöglichkeit z. B. von Seiten eines Internetanbieters verhält.

Wir haben es beim Ordentlich Unrechtlichen Dummfunk aber nicht mit Verstand und Recht zu tun.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

s
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Hallo, danke. Ich meinte aber den umgekehrten theoretischen Fall. Nehmen wir an infolge eines sagen wir Meteoriteneinschlags auf die Sendeanlagen würde der ÖR permanent ausfallen und könnte nicht senden. Bestünde Anspruch auf Verweigerung der Zahlung?

Der besondere Härtefall träfe dann auf alle Beitragsschuldner zu.

Außerdem gäbe es dann ja auch entsprechend weniger Aufwendungen, weil weniger Sendungen produziert würden.


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Im Falle eines Meteoriteneinschlags wäre
möglicherweise die "Kundendatei" zerstört.


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Danke, hilft mir weiter.
Noch paar Fragen zum Ablauf. Ich werde im Laufe der nächsten Woche fristgerecht Klage einreichen. Bin allerdings dann eine Woche in Urlaub, wenn mir nun in der Zeit der Bescheit mit denzu zahlenden Gerichtsgebühren zugeht, ist das ein Problem wenn ich paar Tage später erst zahle?
Danke


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...
 
Zu 3: Ja, per Satelit. Wenn Du jetzt auf die Idee kommst, dass die auch zahlen müssen: Nein. Denn Gesetze der Deutschen  Bundesländer können keine Wirkung im Ausland entfalten.

Nicht für die Staatsbürger dieser Länder, eventuell aber für die Deutschen, denn Deutsche haben im In- und Ausland die gleichen Rechte und Pflichten. So zumindest die Theorie lt. Grundgesetz. Zahlen müssen die aber dort nichts. Obgleich sie sich im Einwirkungsbereich befinden. Und das nennt man dann letztendlich ein Vollzugsdefizit.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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