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Autor Thema: Gemeinsamkeiten zwischen "Nürburgring-Beihilfen" und Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1986 mal)

D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Guten Moergen, Forum!

Nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit bin ich wieder da.

Beim Stöbern im Netz bin ich auf etwas gestoßen, was eine frappierende Ähnlichkeit besitzt, nämlich die "Gemeinsamkeiten" der Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung des Nürburgrings und der Einführung des "Rundfunkbeitrags".  Kann man hier nachlesen:

https://de.nachrichten.yahoo.com/n%C3%BCrburgring-finanzhilfen-rheinland-pfalz-unzul%C3%A4ssig-095026745.html

https://de.nachrichten.yahoo.com/staatliche-beihilfen-f%C3%BCr-n%C3%BCrburgring-waren-unzul%C3%A4ssig-133908085.html

https://de.nachrichten.yahoo.com/eu-kommission-beihilfen-f%C3%BCr-n%C3%BCrburgring-waren-unzul%C3%A4ssig-161156913.html

Fazit:  Alles, was Beck in diesem Bezug gesagt hat ist Lug und Trug!  Auch die jetzige Behauptung des SWR, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um eine durch die EU genehmigte und abgesegnete "Alt-Beihilfe" handelt, ist wohl eine reine Lüge.  Die letzte unbeanstandete "Beihilfe" bezog sich auf eine Teilnehmerbasierte und auf das "Vorhalten von Empfangsgeräten" beruhenden "Alt-Regelung".

Mal sehen, was man in diesem Zusammenhang noch findet, ich denke, ich schreibe einmal die Kommission an.

Gruß in die Runde!

Daniel61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
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R
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Die Befürworter des Beitrages argumentieren hinsichtlich der EU-Beihilfefrage dahingehend, dass es sich bei dem Beitrag ja lediglich um eine Fortsetzung eines bereits genehmigten Finanzierungsmodells handelt. Woher sie jedoch die Dreistigkeit angesichts des Paradigmenwechsels nehmen, ist mir schleierhaft.

Leider finde ich die entsprechende Passage nicht. Vielleicht kann ja hier aus dem Forum jemand weiterhelfen. Ich meine, mich erinnern zu können, dass das Thema EU-Beihilfen bereits in einem Verfahren oder Gutachten (Kirchhof, Kube???) angesprochen wurde. Kann auch sein, dass Dr. Hermann Eicher sich dazu mal irgendwo ausgetobt hat.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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