Hallo!
Mal angenommen Person A wohnt mit Ihrem Freund in einer Wohnung, dieser ist jedoch dort noch nicht gemeldet, sondern noch bei seinen Eltern. Der Beitragsservice, bzw. vormals GEZ wurden bisher nicht gezahlt. Nun meldet sich ebend dieser Beitragsservice und erfragt per Brief, seit wann man denn nun in dieser Wohnung wohnt. Zusammenfassend gesagt, würde in diesem Fall wohl eine Nachzahlung seit dem 01.01.2013 drohen, da Person A dort ebend bereits seit 2010 wohnt.
Nun eine Theorie: Wenn der Freund, die imaginäre Person B, einfach die Wohnung übernimmt, sich Person A dort abmeldet und beispielsweise bei den Eltern wieder anmeldet, ist die Nachzahlung dann zu umgehen? Person B würde ja dann alleine in der Wohnung wohnen und müsste dann theoretisch nur noch Gebühren ab dem Einzugsdatum bezahlen.
Was meint ihr zu dieser imaginären und vollkommen ausgedachten Theorie?
Danke für eure Meinungen