Für den fiktiven Fall der Person A:
Was passiert nach einer Klage, wenn das Gericht erstmal nur den Eingang
der Klage bestätigt und sonst noch nichts unternommen hat
(seine Mühlen mahlen langsam...) und vom Beitragsservice
wieder eine Zahlungsaufforderung kommt?
(Noch keine Vollstreckungsdrohung oder so.)
Wie ist darauf zu reagieren?
- Weiterhin ignorieren?
- Aussetzung beantragen? Bei wem, Beitragsservice oder Gericht?
- Zahlen? Wenn ja, wie kann man deutlich machen,
daß man unter Vorbehalt zahlt? Wie kann man sichergehen, daß man
das Geld bei gewonnenem Prozeß zurückbekommt?
Auf diese Fragen habe ich hier trotz Suche keine konkrete Antworten gefunden.
Falls es doch welche geben sollte, bin ich natürlich auch
für einen Link dankbar.