Guten Abend,
zunächst einmal die Ausgangssituation.
Person A & B mit Kindern C&D haben beide Werbebriefe dieses Unternehmens erhalten. Bei Person A kamen realtiv schnell keine Briefe mehr, was evtl. daran lag das Person A schon damals erheblichen Widerstand geleistet hat (T5F Schreiben, Datenschutz etc. pp).
Person B hat ettliche Werbeschreiben erhalten. Bis Person B einen BEITRAGSBESCHEID inkl. Rechtsbelehrung erhalten hat. Diesem wurde dann genau so knapp Widersprochen wie der RBB sie schickt. Erstmal keine Reaktion. Zweiter BEITRAGSBESCHEID -> Widerspruch.
Person B erhielt dann einen Widerspruch. Bei diesem wurde nicht auf alle Argumente eingegangen. Der Widerspruch stammte stellenweise von hier enthielt neben GG Anteilen auch eigene Teile wie u.a Kirche austreten ist auch möglich. Ebenso war das Hauptargument das Person A,B,C,D aufgrund der Einkommensituation eigentlich sogar Aufstockendes H4 bekommen könnten, dies aber nicht möchten. Und es eine möglichkeit geben muss befreit zu werden. Diese Argumente wurde nicht beachtet.
Ebenso widerspricht der SWR dem Steuerargument, dabei hat Person B nur gemeint das "Steuern" und "Abgaben" das gleiche sind, sowie sich die Anstalt mal entscheiden möge ob es ein Beitrag oder Gebühr sei. Da beides verschieden.
Was tun? Person A & B wollen nicht klagen. Kein Nerv, kein Geld, keine Zeit.
Die aufgelaufene GEbühr wurde "zurück" gelegt. Momentan überlegen A & B zähneknirschend zu zahlen (ohne Säumniszuschlag).
Sehr interessant finden Person A übrigens das der Widerspruch "in vertretung" unterschrieben wurde???