Im folgenden Fall möchte der Beitragsservice gerne doppelt kassieren - für die selben Räume:
- Person X ist Geschäftsführer einer Einmannfirma (UG)
- der Sitz der Firma ist gleichzeitig der gemeldete Wohnsitz
- die Firma zahlt ordnungsgemäß die Beiträge
- dennoch möchte der Beitragsservice gerne auch für die private Nutzung kassieren
Soweit mir bekannt, darf jedoch für einen Raum nur 1x kassiert werden (wenn 2 Personen in der selben Wohnung wohnen, muss ja auch nur eine zahlen).
- der Mietvertrag läuft auf die Firma
- Selbstverständlich hat Person X den Beitragsservice diverse Male darauf hin gewiesen, dass bereits Gebühren bezahlt werden und die Forderung daher nicht gerechtfertigt ist. Der Beitragsservice pocht jedoch darauf, dass auch privat Gebühren bezahlt werden müssen, da Person X ja an der angegebenen Adresse den Wohnsitz gemeldet hat.
Fragen:
1) Darf der Beitragsservice die Gebühr dennoch doppelt erheben?
2) Bewirkt die Meldung eines Wohnsitzes denn immer auch eine Zahlung?