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Autor Thema: WG Zwangsanmeldung  (Gelesen 6051 mal)

U
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WG Zwangsanmeldung
Autor: 11. Juli 2014, 12:52
Hallo,

Hier der rein fiktive Fall:
Vier Personen A, B, C und D wohnen in einer WG (jeder hat einen eigenen Mietvertrag, jeder ist quasi vollberechtiger Mieter). Die GEZ/Beitragsservice wurde bislang nicht gezahlt und auch nicht angemeldet. Jetzt hat A einen Brief erhalten, in dem eine Zwangsanmeldung angedroht wird. Dies wird sich laut dieses Infos auf den Zeitraum von Januar 2013 bis jetzt erstrecken.

Theoretisch wären für A, B, C und D folgende Fragen interessant:
    1) angenommen A macht nichts, was wäre der nächste Brief? Die Zwangsanmeldung? Es geht nur generell um die Folgen.
    2) angenommen A, B, C oder D meldet sich an, können dann die anderen Mitbewohner sich darauf berufen (wohnen auch schon seit vor 2013 dort) und die Angelegenheit finanziell unter den Mitbewohnern ausmachen?
    3) welche Strafen (Ordnungswidrigkeit, Schufa-Eintrag, Führungszeugnis, ...) können folgen, wenn die Anmeldung 3.1) jetzt erfolgt 3.2) noch weiter aufgeschoben wird?
    4) ergeben sich Nachteile für denjenigen, der jetzt die Wohnung anmeldet, oder treffen ihn dieselben Strafen wie die anderen Personen?
    5) meldet sich jetzt einer der Personen an, so ist dann nur mit der Nachzahlung seit Januar 2013 zu rechnen?

Vielen Dank für die Beantwortung des Gedankenexperiments!


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c
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Re: WG Zwangsanmeldung
#1: 11. Juli 2014, 18:37
Wenn mehrere Personen in EINER Wohnung angeschrieben werden, reicht es, wenn sich Einer anmeldet und die anderen dann auf die Beitragsnummer des Angemeldeten verweisen. Wie der für die Wohnung gezahlte Beitrag untereinander aufgeteilt wird, ist den ÖR egal!

Jedoch ist hier im Forum bisher noch kein Fall bekannt, bei dem irgendwelche Konsequenzen erfolgen, wenn man bis zu der sog. "Zwangsanmeldung" wartet. Bei der Zwangsanmeldung werden zwar die Beiträge seit Einzug, längstens ab 01.01.2013 aufgeführt, aber noch keine Verzugszinsen oder Mahngebühren!

Meine Empfehlung wäre, dass alle Mitbewohner jeweils warten, bis der offizielle Beitragsbescheid eintrifft, was selbst nach erfolgter "Zwangsanmeldung" noch Monate dauern kann. Dann kann man sich immer noch überlegen, ob man gegen den Zwangsbeitrag vorgehen will, oder die offene Forderung begleicht. Selbst im Beitragsbescheid wird nur eine kleine Mahngebühr festgesetzt.
Wenn Einer die im Beitragsbescheid festgesetzte Summe zahlt, können die anderen Mitbewohner, auch wenn sie selbst schon einen Bescheid erhalten haben, immer noch auf den Zahlenden verweisen!

Also warum dem Beitragsservice das Leben zu leichte machen, DIE wollen schließlich was von euch  ;)


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U
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Re: WG Zwangsanmeldung
#2: 12. Juli 2014, 13:41
Danke für die Antwort!

Angenommen Person B bekommt Bafög und meldet sich an. Person A hat in der zwischenzeit jedoch schon den Bescheid zur Zwangsanmeldung erhalten; kann Person A dann noch Person B als angemeldete Person im Haushalt verweisen oder muss Person A sich dann mit der Summe auseinandersetzen?

Kommt automatisch vier Wochen nach Ankündigung der Zwangsanmeldung die Zwangsanmeldung oder dauert das ggf. auch länger?


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Re: WG Zwangsanmeldung
#3: 17. August 2014, 14:04
Hallo,

nochmals eine Frage:
Angenommen es leben die Personen A, B, C und D in einer Wohngemeinschaft und Person A hat wegen Bafög eine Befreiung von der GEZ beantragt. Können sich dann B, C und D auf diese Befreiung berufen unter Nennen der Beitragsnummer von A? B und C müssen noch einen Betrag nachzahlen, da A erst nach 2013 zugezogen ist, doch das würden B und C in Kauf nehmen, damit Ruhe ist.

Geht das so in Ordnung? Habt ihr Tipps wie man es am besten machen könnte? Ist eine Zahlung unter Vorbehalt in diesem Fall überhaupt nötig?

Noch eine Frage: Wie viele Briefe zur Aufforderung der Zahlung kommen, bevor ein Brief zur Zwangsanmeldung kommt?

Wichtig: Ist nach der Zwangsanmeldung immernoch möglich, sich auf den Mitbewohner A zu beziehen, oder müssen B und C den vollen Betrag zahlen?


Vielen Dank!


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Re: WG Zwangsanmeldung
#4: 18. August 2014, 11:25


Noch eine Frage: Wie viele Briefe zur Aufforderung der Zahlung kommen, bevor ein Brief zur Zwangsanmeldung kommt?

Wichtig: Ist nach der Zwangsanmeldung immernoch möglich, sich auf den Mitbewohner A zu beziehen, oder müssen B und C den vollen Betrag zahlen?


Vielen Dank!

Guten Morgen,

wäre wirklich klasse, wenn ihr euch kurz zu diesem Statement äußern könntet aus zeitlichen Gründen. Vielen Dank!


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Re: WG Zwangsanmeldung
#5: 18. August 2014, 11:52
Nur wer Bafög bekommt, ist befreit, ebenfalls sein Ehepartner. Die anderen müssen bezahlen, ein Beitrag pro Wohnung. Der Beitragsbescheid kommt nicht zu bestimmen oder absehbaren Zeiten, aber wenn jetzt schon ein Widerspruch geschrieben wird, ist der Druck weg. Dann kann man den abschicken, sobald der Beitragsbescheid kommt.


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Re: WG Zwangsanmeldung
#6: 18. August 2014, 11:57
Person B kennt eine weitere Person E, die in einer anderen Wohnung wohnt. Person E bekommt bafög und ist daher befreit. E hat das der GEZ so mitgeteilt und die Mitbewohner von E haben sich auf E bezogen bei der Anmeldung. Die Mitbewohner von E bekommen seitdem keine Briefe mehr und Person B dachte, dass das auch so in seiner WG klappen würde.

Reicht es nicht, wenn eine Person in der WG bafög erhält und sich die anderen Personen bei der Anmeldung darauf beziehen?

Dankeschön für die Antwort!


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Re: WG Zwangsanmeldung
#7: 18. August 2014, 12:54
Normalerweise wird nur der Bafög-Bezieher befreit, ebenfalls sein Ehepartner. Alles andere ist ungewöhnlich bis unwahrscheinlich.


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d
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Re: WG Zwangsanmeldung
#8: 18. August 2014, 20:59
Die Zwangsanmeldung und anschließende Beitragspflicht wäre in diesem Fall sehr interessant und zwar für ein Gericht.

Klage: Mit welchen Rechten wurde z.B Person A zwangsangemeldet und Person B, C, D nicht. ( wenn beispielsweise alle 4 oder 5 Personen in einer WG gleiche Gehälter/Einnahmen/Einkünfte was auch immer hätten, also von der Beitragspflicht nicht befreit)
Warum nicht Person D oder vielleicht Person B oder umgekehrt oder oder.......... Alle sind auf einer Adresse gemeldet, alle wohen in einer Wohnung.

Der Beitragsservice meldet z.B Person A zwangsweise nach Lust und Laune an, weil dem Sachbearbeiter vom BS die Namen der anderen Bewohner nicht gefallen? Was macht der Sachbearbeiter bei der nächsten WG, etwa so "Ach, ich hatte gerade eben Person A angemeldet, Person B, naja vielleicht ein anderes Mal, ooooooder Person C, neee da habe ich kein Bock, ich entscheide mich heute für Person D. Glückwunsch an Person D, Sie haben gerade die A...schkarte gezogen."

Also in meinen Augen gibt es immer noch keine rechtliche Grundlage für eine Zwangsanmeldung. Keiner darf es tun und wenn es soweit ist werde ich in meiner Klage ganz besonders auf diese rechtswidrige und kriminelle Handlung hinweisen.


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U
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Re: WG Zwangsanmeldung
#9: 14. September 2014, 16:36
Hallo, vielen Dank nochmal für die Antworten auf das Gedankenspiel! Ein weiteres frei erfundenes Szenario:

Die Personen A, B, C und D wohnen in einer WG. A erhält Bafög und ist daher befreit. B und C wohnen bereits länger als A in der WG und erhalten seit geraumer Zeit Briefe und wurden schon angemeldet "Bestätigung der Anmeldung". Wäre es von B und C jetzt schlauer, sich entweder

1) im Brief des BS auf Bewohner A zu beziehen, A's Beitragsnummer (?) anzugeben und zu sagen, dass A bereits "zahlt" (ist ja wegen Bafög befreit eigentlich)
2) B oder C meldet sich an und alle teilen sich die Kosten
3) B und C warten weiter ab (wobei A, B, C und D nicht denken, dass es in nächster Zeit Urteile geben wird, dass der BS nicht mehr bezahlt werden muss).

Es geht bei B und C mittlerweile um viel Geld, knapp 400 €. Eine wichtige Frage wäre:

Angenommen, B und/oder C bekommen den Beitragsbescheid (rechtlich relevant): ist es nach Erhalt des Bescheids noch möglich, dass

4) B oder C den vollen Betrag zahlt und der nichtzahlende von B und C dann auf die andere Person verweist
5) sich B und C noch auf A beziehen?

Die letzte Frage: entstehen für B oder C Nachteile, wenn sie auf A verweisen? B und C bestätigen damit deren Anschrift, okay. Aber welche weiteren Nachteile entstehen?

6) wie sollten B und C vorgehen, wenn sie sich auf A beziehen?
7) wie sollten B und C vorgehen, wenn B oder C zahlt und und sich dann der jeweils andere auf den anderen (B oder C) bezieht? Rein von der Form her, wann sollten die Briefe versendet werden, sollte der vorgefertige Brief verwendet werden, oder so...


VIELEN Dank im Voraus für Antworten auf mein frei erfundenes Gedankenexperiment!



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Re: WG Zwangsanmeldung
#10: 14. September 2014, 20:56
Das Gedankenexperiment hat einen Fehler: nur der Bafög-Empfänger ist befreit, ein Befreiung wirkt nur auf einen möglichen Ehepartner, nicht auf andere Personen. In dem Fall muss B oder C bezahlen. Wenn ein Beitragsbescheid kommt, reicht es, entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung zu reagieren.


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Re: WG Zwangsanmeldung
#11: 14. September 2014, 22:30
Angenommen B und C haben auf den Brief "Bestätigung der Anmeldung" geantwortet und beziehen sich bei der Zahlung auf Person A; jetzt werden B und C vermutlich aufgefordert, den Betrag zu begleichen. Kann man es nun so machen, dass eine Person zahlt und die andere gibt diese Person an?
Ja


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Re: WG Zwangsanmeldung
#12: 15. September 2014, 00:29
Wenn man das Gedankenexperiment weiterdenkt, so drängt sich doch unerbittlich die Frage auf, warum für eine repressive Geldabpressmaschinerie überhaupt bezahlt werden soll und nicht besser weiterhin Widerstand geleistet wird. Denn die Willkür der neuen Regelung ist im Falle von Mehrpersonenhaushalten und häufig wechselnden personellen Konstellationen in WGs doch evident, denn es soll einerseits pro Haushalt bezahlt werden, andererseits ist es eine personenbezogene Zahlung mit einer personenbezogenen "Beitragsnummer".

Interessante Überlegungenen dazu gibt es auch beim Thema:
Zwangsbeitrag abmelden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5424.0.html

So wäre es doch ein interessantes Experiment, wenn die jeweils betreffende Person nach Erhalt eines Bescheides Widerspruch einlegt, mit dem Verweis, dass eine solche Zwangsanmeldung ohne rechtliche Grundlage geschehen sei und außerdem im hiesigen Haushalt eine andere Person zahlungspflichtig sei und dementsprechend die Zahlungsaufforderung nichtig (denn "Einfach für alle" nur ein Beitrag pro Wohnung). So könnte es zwischen Person A B C D etc. permanent hin und her gehen und es wäre sicherlich interessant zu beobachten, wie das Problem gelöst werden könnte.


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